Trockenheit und Wasserentnahmen
Hinweis
Neue Publikation – «awa fakten» Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
Hatten Sie in diesem Jahr bereits Anfragen für kurzzeitige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern? Beispielsweise für die landwirtschaftliche Bewässerung? Kennen Sie das Pegelsystem des Kantons Bern?
Im neuen «awa fakten» finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern - insbesondere für Bewilligungen des gesteigerten Gemeingebrauchs durch die Einwohnergemeinden.
Publikation herunterladen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 6 MB, 18 Seiten)

Bild vergrössern Grüene, Trockenperiode Sommer 2003
Wenn in Trockenzeiten Wasser aus Fliessgewässern entnommen wird, insbesondere für die landwirtschaftliche Bewässerung, verbleibt oft zu wenig Wasser. Eine gewisse Restwassermenge ist nötig, damit die Gewässer ihre natürlichen Funktionen beibehalten können. Deshalb ist es wichtig, dass die Restwasserbestimmungen der Konzession unbedingt eingehalten werden. Trockenheit ist nicht nur im Sommer ein Thema, auch im Winter können tiefe Wasserstände auftreten. Dies kann z.B. bei Wasserentnahmen für die technische Beschneiung zu Einschränkungen führen.
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bei Trockenheit
Die Gemeinden sind befugt, Bewilligungen für temporäre Wasserentnahmen mit mobilen Einrichtungen aus gewissen Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse und Seen) zu erteilen.
Die Karte "Temporäre Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern" Link öffnet in einem neuen Fenster. bezeichnet die Gewässer, aus denen temporäre Wasserentnahmen mit mobilen Pumpen grundsätzlich möglich sind.
Informationen und Materialien für die Bewilligungen finden Sie hier:
Formulare und Merkblätter
Gesuch Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 27 KB, 1 Seite)
Bewilligung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 53 KB, 1 Seite)
Allgemeine Bedingungen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 20 KB, 1 Seite)
Merkblatt Bewässerung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 65 KB, 2 Seiten)
Merkblatt an die Gemeinden Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 196 KB, 2 Seiten)
Merkblatt Polizei Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 143 KB, 1 Seite)

Der Kanton Bern unterhält an etlichen Gewässern ein Pegelsystem, welches den Wasserbezügern anzeigt, ob Wasser entnommen werden darf und somit das Einhalten der Restwassermengen sichert.
Auf der Pegelliste sind alle Pegel mit Standort und Dotierwasserhöhe erfasst.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 38 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Gewässer- und Bodenschutzlabor
Standort:
Schermenweg 11, 3014 Bern
Tel. +41 31 636 50 00
Kontakt per E-Mail
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h