Stauanlagen
Stauanlagen dienen dazu, Wasser und Schlamm aufzustauen oder zu speichern sowie Geschiebe, Eis oder Schnee zurückzuhalten.
Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist die Aufsichtsbehörde des Kantons Bern für kleinere Stauanlagen (im Schema blau).

Bild vergrössern Aufsichtsbehörden Stauanlagen (Grafik: BFE)
Das AWA ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Prüfung der Baugesuche für Stauanlagen
- Beantragung bei der Genehmigungsbehörde, die Plangenehmigung zu erteilen, wenn das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung positiv ist
- Genehmigung der gemäss Stauanlagenverordnung (StAV) nötigen Reglemente (Wehrreglement, Notfallreglement, Überwachungsreglement, Jahresberichte, etc.)
Weitere Informationen
Kontakt
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 38 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Gewässer- und Bodenschutzlabor
Standort:
Schermenweg 11, 3014 Bern
Tel. +41 31 636 50 00
Kontakt per E-Mail
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h