Wasserbau/Gewässerunterhalt
Im Sinne der bundes- und kantonsrechtlichen Vorgaben wie der Risikokultur sind in prioritärer Abfolge Massnahmen zu treffen:
- Sachgerechter Gewässerunterhalt wie Erhalt der Abflusskapazität und der Schutzbauten, leeren von Geschiebesammlern und Bestockungspflege.
Fachgerechter Umgang mit invasiven, gebietsfremden Organismen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 32 KB, 1 Seite) und damit belastetem Material (ergänzende Informationen zu diesem Thema finden Sie im Webauftritt des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) Link öffnet in einem neuen Fenster. oder unter dem Menupunkt «Publikationen». - Raumplanerische Massnahmen wie Umsetzen der Gefahrenkarte in der Ortsplanung und schaffen von Gewässerräumen.
- Aktive bauliche Schutzmassnahmen wie Objektschutz, Rückhalte, Um- oder Ableitungen, Kapazitätsvergrösserungen etc. Dabei sind möglichst naturnahe Gestaltungen anzustreben.
- Notfallplanungen zum bewussten Übernehmen von nicht vermeidbaren Restrisiken.
Das Tiefbauamt unterstützt die Wasserbauträger bei der Organisation, Planung, Projektierung, Ausführung und Finanzierung von Vorhaben im Gewässerunterhalt und Wasserbau.
Es ist überdies zuständig für die Einholung und Auszahlung von Bundes- und Kantonsbeiträgen. Das Formular «Unterhaltsanzeige» (Kantonsbeiträge an den Gewässerunterhalt der Gemeinden / Angaben über die Behandlung von Subventionsgesuchen) unterstützt eine effiziente Abwicklung.
Seit 2015 obliegt die Wasserbaupflicht an der Aare dem Kanton Bern. Die Arbeiten werden durch das Tiefbauamt wahrgenommen. Für den Gewässerunterhalt wurde ein Unterhaltskonzept erarbeitet. Details dazu finden Sie auf der Seite «Die Aare im Kanton Bern» Link öffnet in einem neuen Fenster..
Ergänzende Informationen zum Thema Wasserbau/Gewässerunterhalt finden Sie auch in der Broschüre «Achtung Naturgefahr» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 4 MB, 48 Seiten) sowie unter dem Menupunkt «Downloads & Publikationen».
Wasserbauprojekte
Grundsätzlich werden Wasserbauvorhaben im Kanton Bern durch die zuständigen Wasserbauträger realisiert. In einzelnen Fällen übernimmt der Kanton die Federführung für die Planung und Realisierung solcher Projekte (Beispiel: Hochwasserschutz in Lyss).
An der Aare ist der Kanton Bern verantwortlich. Das Tiefbauamt sowie das Amt für Wasser und Abfall (im Bereich der Juragewässer) teilen sich die Aufgaben. Aktuelle Informationen zu Wasserbauprojekten sind auf der Webseite «Die Aare im Kanton Bern» Link öffnet in einem neuen Fenster. verfügbar.
Hinweis
Mit dem Fachordner Wasserbau bietet das Tiefbauamt ein umfassendes Hilfsmittel für die Projektierung und Realisierung von Wasserbauprojekten.
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Bild anzeigen Hochwasser 2005 im Lütschinental. Auslöser für Hochwasserschutzprojekte.
Bild anzeigen Beispiel einer örtlichen Ufersicherung an einem Gewässer.
Bild anzeigen Räumen eines Geschiebesammlers; Innerer Flieligraben in Gadmen (Foto: Oberingenieurkreis I)
Bild anzeigen Blick auf Hochwasserrückhaltebecken (wasserseitig) am Grabenbach, Münsingen (Foto: Oberingenieurkreis II)
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Weitere Informationen
Kontakt
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Grundlagen Wasserbau
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3013 Bern
Tel. +41 31 633 35 11
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