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Wohin mit dem Regenwasser?
Das Regenabwasser bestimmt die maximale Abflussmenge bei der Siedlungsentwässerung und ist deshalb für die Dimensionierung der Kanalisationsnetze massgebend. Eine vollständige Ableitung des Regenabwassers über die Kanalisation hat jedoch zur Folge, dass die Abflüsse bei Regenwetter beschleunigt werden. Dies führt zu grösseren Spitzenwassermengen bei kleinen Gewässern.
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz (GSchG Art. 7) gibt vor:
- «Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden. Man darf es nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen.»
- «Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen Behörde versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so kann es in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden...»
Daraus ergeben sich folgende Prioritäten für die Entsorgung des Niederschlagswassers:
- Versickerung
- Einleitung in ein Gewässer (ggf. mit Retention)
- Ableitung in die Mischabwasserkanalisation
Wann gilt Regenabwasser als verschmutzt?
Die Behörde beurteilt, ob Abwasser bei der Einleitung in ein Gewässer oder bei der Versickerung als verschmutzt oder nicht verschmutzt gilt (Art. 3 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998). Sie beurteilt dabei die Art, Menge, Eigenschaften und den zeitlichen Anfall der Stoffe, die im Abwasser enthalten sind und Gewässer verunreinigen können sowie den Zustand des Gewässers, in welches das Abwasser gelangt.

Bild vergrössern Beispiel Schachtdeckel mit Beschriftung "kein Schmutzwasser ins Gewässer"
Kein Schmutzwasser ins Gewässer
Leider ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass alle Ablaufschächte in eine Abwasserreinigungsanlage (ARA) münden. Entsprechend sorglos wird mancherorts auch Schmutzwasser in den nächstbesten Schacht entsorgt, ohne zu wissen, dass viele dieser Schächte direkt in einen Bach, einen See oder ins Grundwasser führen.
Das AWA empfiehlt daher, die Ablaufschächte, welche nicht in eine ARA entwässern, speziell zu kennzeichnen.
für weitere Informationen: Shop VSA Link öffnet in einem neuen Fenster.
Versickerung von Regenabwasser
Das Erstellen und Erweitern von Versickerungsanlagen für Regenabwasser benötigt in jedem Fall eine Gewässerschutzbewilligung. Die Bauherrschaft muss für die Planung und Ausführung der Versickerung eine hydrogeologisch kompetente Fachperson beiziehen.
Ausführliche Informationen sind im Auszug Versickerungsrichtlinien GSA 1999 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 2 MB, 34 Seiten) zu finden.
Beurteilung von Versickerungsanlagen
Auch Regenwasser kann verschmutzt sein – wegen der Luftverschmutzung oder je nach Material und Beschaffenheit von Dächern, Plätzen und Strassen. Daher besteht die Gefahr, dass durch die Versickerung von Regenwasser Schadstoffe ins Grundwasser gelangen.
Die fachgerechte Ausführung von Versickerungsanlagen, deren regelmässiger Unterhalt und Kontrolle sind deshalb für den Schutz des Grundwassers von grösster Bedeutung. Nicht konforme oder falsch konzipierte Anlagen können zu Schadstoffeinträgen ins Grundwasser führen, welche unter Umständen erst nach mehreren Jahrzehnten erkannt werden.
Bestehende sowie neue Versickerungsanlagen sind nach dem Merkblatt für die generelle Beurteilung von Versickerungsanlagen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 114 KB, 2 Seiten) zu überprüfen. Neben der technischen Ausführung muss auch die Verschmutzungs- resp. Havariegefahr durch die angeschlossenen Flächen überprüft werden.

Versickerungskarte
Die Versickerungskarte des Kantons Bern mit den Versickerungszonen (VSZ) dient Ingenieuren, Architekten und den Behörden bei der Planung der Entwässerung ihrer Bauvorhaben. Sie gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob und wie eine Regenabwasserversickerung im Überbauungsgebiet realisierbar ist und in welchen Gebieten hohe Grundwasserspiegel beachtet werden müssen.
Die Versickerungskarte beinhaltet aber lediglich generelle, regionale Informationen. Für die Detailprojektierung sind daher zwingend lokale, projektspezifische hydrogeologische Abklärungen von einer kompetenten Fachperson (Geologe, Hydrogeologe oder spezialisierter Ingenieur) vorzunehmen.
Link zur Versickerungskarte im GEOPORTAL Link öffnet in einem neuen Fenster.

Versickerungskataster
Wie alle Abwasseranlagen müssen auch die Anlagen zur Regenabwasserversickerung unterhalten und periodisch kontrolliert werden. Der Versickerungskataster dient dabei als Überwachungsinstrument und ist für die Gemeinden obligatorisch.
Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) stellt den Gemeinden im Internet kostenlos eine Kataster-Datenbank (DBVK) zur Verfügung. In dieser Datenbank werden die Daten der Versickerungsanlagen von den Gemeinden selber online erfasst und verwaltet. Der Zugriff auf die Datenbank erfolgt passwortgeschützt pro Gemeinde auf den Server des Kantons.
Benutzerhandbuch DBVK und Erfassungsblatt
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Kontakt
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 38 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Gewässer- und Bodenschutzlabor
Standort:
Schermenweg 11, 3014 Bern
Tel. +41 31 636 50 00
Kontakt per E-Mail
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
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