Brienzersee
Die Regulieranlagen des Brienzersees befinden sich nicht unmittelbar am Seeende sondern rund 2.6 Kilometer aareabwärts. Dort wird der Abfluss nicht nur durch die beiden kantonalen Regulieranlagen (Schleusen) beeinflusst sondern auch durch zwei Kleinwasserkraftwerke.
Eine besonders wichtige Funktion hat die Regulierung im Winter, wenn nur wenig Wasser in den See strömt. In der kalten Jahreszeit verhindert die Regulierung, dass der See zu tief absinkt und dadurch kaum noch Wasser in die Aare gelangen würde. Demgegenüber ist der Einfluss der Regulierung auf den Seestand im Hochwasserfall relativ gering. Grund dafür ist die beschränkte Abflusskapazität des Seeausflusses.
Regulieranlagen

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Grosse Staatsschleuse
Diese 1854/1855 erbaute und seither mehrfach erneuerte Regulieranlage steht auf Boden der Gemeinden Interlaken und Unterseen und hat fünf Holztore (Tafelschützen). Ein seitlich platzierter naturnah gestalteter Fischpass ermöglicht die Fischwanderung.

Bild vergrössern Kleine Staatsschleuse: links im Vordergrund befindet sich der Fischpass und rechts an der Schleuse angebaut ist ein Kleinwasserkraftwerk.
Kleine Staatsschleuse (Mühleschleuse)
Mit dem Bau der kleinen Staatsschleuse wurde bereits 1853 begonnen. Auch diese Regulieranlage ist inzwischen mehrfach erneuert und mit einem Fischpass ergänzt worden. Ihre drei Holztore (Tafelschützen) werden nur bei ausserordentlich hohen Seeständen bzw. Abflussmengen geöffnet.
Ausserordentliche Seeabsenkungen
Für die Ausführung von Bauarbeiten im Uferbereich des Brienzersees können ausserordentliche Seeabsenkungen durchgeführt werden. Dabei gelten die folgenden Regelungen:
- Sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird beim Brienzersee im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 20. Februar ein ausserordentlich tiefer Seepegel gehalten. Die Seekote ist jedoch niemals tiefer als 563.00 m ü.M.
- Gesuche können nur für folgende Jahre eingereicht werden: 2022, 2026, 2030, 2034.
- Eine Seeabsenkung erfolgt nur, wenn begründete Gesuche vorliegen. Ein Gesuch ist mit dem entsprechenden Formular bis Ende August des Vorjahres beim AWA einzureichen..
Zuständige Fachpersonen
Gewässerregulierung
Bernhard Wehren
Kontakt per E-Mail
Tel. +41 31 633 38 33
Regulieranlagen
Hanspeter Früh
Kontakt per E-Mail
Tel. +41 31 633 38 31
Dokumente zum Thema
Gesuch um um ausserordentliche Seeabsenkung Brienzersee Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 480 KB, 1 Seite)
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Regulierung Brienzersee – Möglichkeiten und Grenzen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 12 Seiten)
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Oberlandseen: Seekoten und ihre Bedeutung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 186 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 38 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Gewässer- und Bodenschutzlabor
Standort:
Schermenweg 11, 3014 Bern
Tel. +41 31 636 50 00
Kontakt per E-Mail
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h