Gekürzte Steine
Steine, die zum Setzen gekürzt werden, müssen einbetoniert werden.
Beispiele:
- Stein auf hoch liegender Leitung, Kanal usw.
- Stein auf unterirdischen Bauten mit geringer Überdeckung, z. B. auf Garagen, Einstellhallen usw.
Vorsicht: Isolation nicht verletzen!
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Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern