Grenze durch Gebäude
Der Grenzverlauf ist mit den Grundeigentümern abzusprechen.
Grundsätze:
- Die Gebäude sind durch einen möglichst einfachen Grenzverlauf mit wenigen Grenzpunkten zu trennen.
- Bei Gebäude mit Trennmauer sind die Schnittpunkte Grenze / Gebäudeaussenkante zu bestimmen und als gekennzeichnete oder nicht gekennzeichnete Grenzpunkte aufzunehmen.
- Beim nachträglichen Anbringen einer Aussenisolation müssen die Grenzpunkte nicht angepasst werden.
- Bei Gebäude ohne Trennmauer werden keine Schnittpunkte Grenze / Gebäudeaussenkante bestimmt.

Bild vergrössern Beispiele 1 - 3

Bild vergrössern Beispiel 4

Bild vergrössern Beispiele 5 + 6
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern