Übriger Gebäudeteil
Gebäudedetails werden als «EOArt uebriger_Gebaeudeteil» erfasst. Sie dienen dem besseren Verständnis und der besseren Lesbarkeit eines Planauszuges.
Gebäude der Informationsebene Bodenbedeckung sind mit Elementen der «EOArt uebriger_Gebaeudeteil» möglichst wenig zu unterteilen. In den TS 4 und 5 ist bei den Gebäuden auf die Erhebung der Elemente der «EOArt uebriger_Gebaeudeteil» zu verzichten.
Es dürfen keine freistehenden Gebäude in der Informationsebene Einzelobjekte als «EOArt uebriger_Gebaeudeteil» erhoben werden. Solche Gebäude werden entweder nicht aufgenommen oder sie werden in der Informationsebene Bodenbedeckung als «BBArt Gebaeude» oder als «Unterstand» in der Informationsebene Einzelobjekte definiert.
Bei der «EOArt uebriger_Gebaeudeteil» sind alle Gebäudeteile ausserhalb des Gebäudehauptumrisses, sowie alle Durchfahrten und Durchgänge aus Darstellungsgründen als Flächenelemente zu definieren. Alle anderen Objektarten «uebriger_Gebaeudeteil» sind als Linienelemente zu erheben.
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern