Plandarstellung / Zeichnungsvorschriften
Für die Erstellung des Planes für das Grundbuch sind die Signaturen für den Plan für das Grundbuch verbindlich. Beschriftungen, Flächen-, Linien- und Punktsignaturen müssen gemäss den Zeichnungsvorschriften verwendet werden.
Pro Bodenbedeckungsart darf nur eine Liniensignatur und ein Schriftstil verwendet werden. Das heisst zum Beispiel, dass ein Weg nicht gestrichelt (wenn Mergelweg) und ausgezogen (wenn Heissmischtragschicht mit Abschluss) dargestellt werden darf, sondern alle Wege müssen ausgezogen dargestellt werden.
Jede Abgrenzung in der Informationsebene Bodenbedeckung ist im Plan mit einer Linie darzustellen, zum Beispiel auch Abgrenzung Zufahrtsstrasse mit Gartenanlage.
Hinweis:
Die in diesem Kapitel bei den Beispielen verwendeten Linien sind symbolische Darstellungen und nicht identisch mit den gültigen Zeichnungsvorschriften.
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Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern