Geometrische Voraussetzungen (TVAV Art. 11)
Als linienförmige geometrische Elemente sind nur die Gerade und der Kreisbogen zugelassen.
Gerade und Kreisbogen in der Informationsebene Administrative Einteilungen dürfen sich bis zu 20 cm überschneiden.
Im Hinblick auf die Verwendung der AV-Daten in GIS-Systemen wird jedoch dringend empfohlen «OVERLAPS» (Überschneidungen) zu vermeiden.
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Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern