Ergänzende Angaben zu Signalen
Ergänzende Angaben zu einem Signal stehen auf einer rechteckigen Zusatztafel. Der Grund ist weiss, die Schrift und allfällige Symbole sind schwarz. Anweisungen auf einer Zusatztafel sind verbindlich wie Signale. Auf Zusatztafeln können Ausnahmen von einer Signalisation angegeben, oder der Geltungsbereich von Signalen konkretisiert werden. Sie dürfen jedoch keine das Signal verschärfende Anordnungen enthalten.
Abbildungen von ergänzenden Angaben zu Signalen (Quelle: Internetportal Schweizer Regierung - SR 741.21 Signalisationsverordnung):

Bild vergrössern Beispiel Zusatztafel "Land- und Forstwirtschaftverkehr gestattet"

Bild vergrössern Beispiel Zusatztafel "70 m"
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