Motorfahrzeugfreie Tage
Nach der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 können im Kanton Bern grundsätzlich örtliche oder regionale motorfahrzeugfreie Tage durchgeführt werden. Wenn solche Veranstaltungen Verkehrsmassnahmen auf dem Kantons- oder Durchgangsstrassennetz erfordern, ist dem kantonalen Tiefbauamt ein Verkehrskonzept zur Bewilligung einzureichen.
Der Kanton Bern steht der Durchführung von örtlichen oder regionalen motorfahrzeugfreien Tagen grundsätzlich positiv gegenüber. Soll eine solche Veranstaltung erfolgversprechend sein, ist eine detaillierte Planung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bestimmter Voraussetzungen unumgänglich.
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