Signalisation & Markierung auf öffentlichen Strassen
Grundsätzlich wird zwischen Strassensignalisation und -markierung sowie Strassenreklame unterschieden. Signale dürfen keine Werbung enthalten. Zudem dürfen Reklamen nicht an Signalen oder in deren unmittelbarer Nähe aufgestellt werden.
Für die Planung und Ausführung der Strassensignalisation und -markierung auf bernischen Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt zuständig. Es führt für diese Bereiche zudem die Oberaufsicht auf allen öffentlichen Strassen, ohne die Nationalstrassen, aus. Für Signalisations- und Markierungsfragen auf den Nationalstrassen in Betrieb ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig.
Gesamtkonzepte für
- Touristische Signalisation
- Hotelwegweisung
- Velo(wander)routen
- Motorfahrzeugfreie Tage
auf allen öffentlichen Strassen - mit Ausnahme von Nationalstrassen - müssen vom Tiefbauamt genehmigt werden.
Verkehrsmassnahmen auf Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer werden durch die zuständigen Gemeindebehörden verfügt, wobei in bestimmten Fällen (Vortrittsregelungen, Fahrverbote, Mass- und Gewichtsbeschränkungen) auch hier die Zustimmung des kantonalen Tiefbauamtes eingeholt werden muss.
Der zuständige Ansprechpartner des Tiefbauamtes in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.

Bild vergrössern Klare Signalisationskonzepte fördern Übersichtlichkeit und Sicherheit
Weitere Informationen
Kontakt
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 35 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr