Kostenverteilschlüssel
Der Gesamtaufwand des Kantons für den öffentlichen Verkehr wird zu zwei Dritteln vom Kanton und zu einem Drittel von den Gemeinden getragen (Gesetz über den öffentlichen Verkehr Art. 12 und Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich Art. 29).
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet alle zwei Jahre den Kostenverteilschlüssel. Massgebende Grössen für die Kostenbeteiligung der einzelnen Gemeinden sind dabei:
- das Angebot an öffentlichem Verkehr in einer Gemeinde (zu 2/3)
- die Einwohnerzahl (zu 1/3)

Verkehrsangebot - Berechnung der öV-Punkte
Die Belastung nach Verkehrsangebot folgt dem Territorialprinzip. Das Vorgehen zur Erhebung des Verkehrsangebots ist in der Kostenbeitragsverordnung (KBV) Link öffnet in einem neuen Fenster. festgelegt und detailliert geregelt. Es beruht auf gewichteten Haltestellenabfahrten. Das heisst:
Jede Abfahrt eines Verkehrsmittels an den Haltestellen auf dem Gemeindegebiet wird gezählt und mit einem vom Transportmittel abhängigen Faktor gewichtet. Versuchsbetriebe werden bei der Berechnung des Kostenverteilschlüssels nicht berücksichtigt.
Einwohnerzahl
Allen Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Bern steht im ganzen Kanton ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr zur Verfügung und sie können dieses auch abseits ihres Wohnortes benutzen. Die Einwohnerzahl als Faktor für die Berechnung des Kostenverteilschlüssels trägt diesem Umstand Rechnung.
Gemeindebeiträge
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Schlussabrechnung 2019 & 2. Akontoberechnung 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 110 KB, 8 Seiten)
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Aktontoberechnungen 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 100 KB, 10 Seiten)
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Schlussabrechnung 2018 & 2. Akontorechnung 2019 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 109 KB, 8 Seiten)
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Akontoberechnungen 2019 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 96 KB, 10 Seiten)
Kennzahlen mit Basis ÖV-Gemeindebeitrag 2020 (CHF 156.3 Mio.)
Kosten pro ÖV-Punkt | 407 CHF |
Kosten pro Einwohner | 51 CHF |
Durchschnittlicher Gemeindebeitrag pro Einwohner | 152 CHF |
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Für die Budgetierung der Gemeindebeiträge stellt die Finanzdirektion den Gemeinden eine Finanzplanungshilfe zur Verfügung. Die Kennzahlen für den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (Kosten pro ÖV-Punkt und pro Einwohner) sind darin enthalten.
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Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination
Reiterstrasse 11
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Tel. +41 31 633 37 11
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