Mobil mit Muskelkraft

Der Langsamverkehr umfasst alle Fortbewegungsarten mittels eigener Muskelkraft. Dazu zählen vorab der Fuss- und Veloverkehr - aber auch das Mountainbiken, Skaten, Kanufahren und das Fortbewegen mit fahrzeugähnlichen Geräten (Kickboards etc.). Neben dem öffentlichen Verkehr und dem motorisierten Individualverkehr betrachtet der Kanton Bern den Langsamverkehr als gleichwertige dritte Säule des Personenverkehrs. Er dient zudem als wichtiger Zubringer etwa zum öffentlichen Verkehr, was das Tiefbauamt mit Beiträgen an Bike-and-ride-Anlagen und Velostationen fördert. Der Kanton Bern strebt im Rahmen seiner Gesamtmobilitätsstrategie eine Erhöhung des Langsamverkehrsanteils an.
Kantonale Aufgaben
Das Tiefbauamt erarbeitet die drei kantonalen Sachpläne:
- Der kantonale Sachplan Wanderroutennetz Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 45 MB, 120 Seiten) enthält die Hauptwander- und Ergänzungsrouten.
- Mit dem kantonalen Sachplan Veloverkehr Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 87 MB, 128 Seiten) werden die Velorouten mit kantonaler Netzfunktion für den Alltags- und -freizeitverkehr festgelegt.
- Die beitragsberechtigten Bike-and-ride-Anlagen und Velostationen mit regionaler Bedeutung führt der Kanton im Strassennetzplan Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 5 MB, 39 Seiten) auf.
Die konkrete Massnahmenplanung zu Gunsten des Langsamverkehrs erfolgt im Rahmen der regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte, welche zugleich die Agglomerationsprogramme enthalten. Massnahmen auf Kantonsstrassen stützen sich zudem auch auf kantonsweite Schulwegerhebungen und werden im Strassennetzplan oder im Investitionsrahmenkredit Strasse festgelegt.
Das Tiefbauamt ist zuständig für den Langsamverkehr längs und quer der Kantonsstrassen und auf kantonalen Radwegen. Die Projektierung baulicher Massnahmen zugunsten sicherer und attraktiver Wege für den Langsamverkehr ist Sache der zuständigen Oberingenieurkreise.
Die Fachstelle Langsamverkehr im Dienstleistungszentrum unterstützt die Oberingenieurkreise mit Grundlagen, Vollzugs- und Arbeitshilfen für den Fuss- und Veloverkehr, das Wandern sowie die historischen Verkehrswege. Im Weiteren unterstützt sie die Regionen und Gemeinden bei der Planung ihrer Langsamverkehrsnetze und deren Umsetzung und stellt den Gemeinden verschiedene Arbeitshilfen zum Langsamverkehr zur Verfügung (Link Publikationen). Die Fachstelle sorgt in Zusammenarbeit mit dem Verein Berner Wanderwege (BWW) für die Signalisation des kantonalen Wanderroutennetzes. Sie koordiniert und signalisiert die nationalen und regionalen Velolandrouten in Zusammenarbeit mit SchweizMobil.
Wichtige kommunale und regionale Aufgaben
Die Planung der Fuss- und Velowege ist eine wichtige kommunale Aufgabe. Die Gemeinden legen die kommunalen Netze für den Langsamverkehr in ihrer Richt- oder Nutzungsplanung fest und stimmen diese auf die Planungen der Nachbargemeinden und der Regionen sowie der kantonalen Sachpläne ab. Die Regionen sind zuständig für Netzplanungen, welche mehrere Gemeinden umfassen, insbesondere für die Planung lokaler Velowanderrouten von SchweizMobil und von Mountainbikerouten.
Schulwege
Eine wichtige Zielgruppe im Langsamverkehr sind die Kinder auf ihrem Weg von und zur Schule. Angestrebt werden sichere Schulwege, auf denen die Kinder selbständig zur Schule gelangen können. Diese Wege dienen darüber hinaus der ganzen Bevölkerung und fördern den Fuss- und Veloverkehr insgesamt.
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Kinder haben dabei einen Anspruch auf einen sicheren und nicht zu langen Schulweg. Die Beurteilung der Zumutbarkeit von Schulwegen liegt in der Kompetenz der Gemeinden. Allfällige Beschwerden zum Thema Schulweg werden von den Schulinspektoraten entschieden. Die zuständigen Schul- und Gemeindebehörden können für die Beurteilung von Schulwegen die Kantonspolizei Bern Link öffnet in einem neuen Fenster. beiziehen: für erzieherische Massnahmen die Verkehrssicherheit (Prävention), für betriebliche und bauliche Massnahmen die Verkehrsberatung (FB Verkehr). Betriebliche und bauliche Massnahmen sind mit den jeweiligen Strasseneigentümern abzusprechen, bei Kantonsstrassen mit dem zuständigen Oberingenieurkreis.
Wo auf Schulwegen bauliche Massnahmen noch nicht umgesetzt sind oder als unverhältnismässig gelten, können Gefahrenstellen mit erzieherischen oder organisatorischen Massnahmen gesichert werden. Dazu zählen etwa die Befähigung der Schulkinder durch entsprechende Instruktionen, Lotsen- und Begleitdienste sowie Schülertransporte. Zuständig sind die Gemeinden. Weitere Informationen rund um das Thema Schulwege sind bei der Bildungs- und Kulturdirektion Link öffnet in einem neuen Fenster. verfügbar.
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Strassennetzplan 2014 - 2029 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 5 MB, 39 Seiten)
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Investitionsrahmenkredit Strasse 2018 - 2021 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 743 KB, 21 Seiten)
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Signalisation Langsamverkehr (Erläuterungsbericht) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 207 KB, 14 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern Fachstelle Langsamverkehr
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 35 11
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