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Umweltschutz > Umweltthemen > Lärm
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«Lärm ist das Geräusch der anderen»
In der Nacht kreischen Güterzüge, am Morgen braust der Strassenlärm, mittags zischen Fabriken, am Nachmittag knattert der Rasenmäher, beim Einnachten brummt der "Flüster-Jet", die Disco hämmert nachts in unseren Ohren und am Samstag knallts von der Schiessanlage: Unser Alltag ist voller Lärm. Geräusche gehören zwar zum Leben, zu viele Dezibel sind jedoch schädlich. Die Stille muss ihren Raum haben.
Die eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV) setzt den Kantonen, Gemeinden und Privaten Lärmgrenzwerte und verlangt bei Überschreitungen konkrete betriebliche, bauliche und technische Massnahmen. Die Lärmgrenzwerte (Planungswert für Neuanlagen, Immissionsgrenzwert, und Alarmwert) sind abhängig von den Nutzungen, die in der Ortsplanung der Gemeinden festgelegt werden (Empfindlichkeitsstufen).
Bei der Lärmbekämpfung gilt das Vorsorgeprinzip: Lärm ist möglichst an der Quelle zu vermeiden (z.B. mit einem lärmarmen Strassenbelag). Reicht das nicht aus, sollen geeignete Massnahmen verhindern, dass der Lärm sich ausbreitet (z.B. mit Lärmschutzwänden) oder dass Menschen in ihren Wohn- und Arbeitsräumen gestört werden (z.B. mit Lärmschutzfenstern). Vorsorglicher Lärmschutz ist billiger als nachträgliche Sanierungs- und Schallschutzmassnahmen.
Für den Bereich Lärm sind mehrere Fachstellen in verschiedenen Direktionen zuständig. Der Fachausschuss für Lärmfragen (Geschäftsstelle: Amt für Umweltkoordination und Energie) ist die allgemeine Auskunftsstelle.
Unterthemen Lärm:
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