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Angebotsplanung > Akteure
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Akteure und ihre Aufgaben bei der Planung, Erstellung und Finanzierung von Leistungen im öffentlichen Verkehr
Während die eigentliche Transportleistung für den Fahrgast durch die Transportunternehmung erbracht wird, beteiligen sich Bund, Kanton und Gemeinden an deren Finanzierung. Die Regionalen Verkehrskonferenzen, in denen die Gemeinden vertreten sind, wirken mit bei der Planung des Angebots.
Bund

Durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen legt der Bund die Rahmenbedingungen im öffentlichen Verkehr fest. Er regelt die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Kantone. Die Ausgestaltung der beiden Verkehrsarten Personenfernverkehr und Schienengüterverkehr ist Sache des Bundes. Im regionalen Personenverkehr hingegen tritt der Bund gemeinsam mit den Kantonen als Besteller auf. Die Federführung beim regionalen Personenverkehr liegt bei den Kantonen. Bei der regionalen Bahninfrastruktur ist der Bund federführend.
Kanton

Grundsätze, Zuständigkeiten und Verfahren sind im Kanton Bern im Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) formuliert. Die wichtigste Einflussnahme auf das Angebot erfolgt durch den Grossen Rat mittels des Angebotsbeschlusses, der für jeweils vier Jahre Gültigkeit hat. Das Parlament entscheidet in Kenntnis der verschiedenen Angebotswünsche und ihrer finanziellen Auswirkungen darüber, wie im Kanton Bern das Angebot des öffentlichen Verkehrs auf Strasse und Schiene ausgestaltet wird und welche finanziellen Mittel dafür eingesetzt werden sollen.

Innerhalb der Kantonsverwaltung setzt das Amt für öffentlichen Verkehr die Beschlüsse des Grossen Rates um. In Leistungsvereinbarungen mit den Transportunternehmungen wird jährlich festgelegt, welche Leistungen erbracht werden und welche Abgeltung die Transportunternehmungen von den Bestellern erhalten. Auch Ausschreibungen von Linien und die Vergabe obliegen dem Kanton. Ausserdem beteiligt sich der Kanton an grösseren Investitionen von Transportunternehmungen, überprüft die Konformität der Linien mit den Bestimmungen der Abgeltungsverordnung, initiiert, koordiniert und finanziert in enger Zusammenarbeit mit den Regionalen Verkehrskonferenzen Planungsarbeiten.

Das Angebot auf kantonsübergreifenden Linien wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern der Nachbarkantone bearbeitet. Dabei hat in der Regel der Kanton mit dem grössten Anteil die Federführung.
Regionale Verkehrskonferenzen (RVK)

Die sechs Regionalen Verkehrskonferenzen haben gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr insbesondere folgende Aufgaben:
- Erarbeitung regionaler Angebotskonzepte als Grundlage für die mittelfristige Angebotsplanung des Kantons
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- Mitwirkung bei der Investitionsplanung des Kantons
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- Vorbereitung und Begleitung von Tarifverbünden
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- Vorbereitung von regionalen Zusatzangeboten
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- Koordination von Individualverkehr und öffentlichem Verkehr in der Region
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Die 1994 mit der Inkraftsetzung des ÖVG eingeführte Organisationsstruktur mit den Regionalen Verkehrskonferenzen hat sich bewährt und ist eine wichtige Voraussetzung, dass der Kanton seine Rolle als Besteller von Angeboten im öffentlichen Verkehr wahrnehmen kann und die Planung auf regionaler Ebene und politisch gut abgestützt erfolgt.
Transportunternehmungen

Die Leistungserstellung liegt in der Verantwortung der Transportunternehmungen. Insbesondere tragen sie die Produkteverantwortung gegenüber den Fahrgästen und den Bestellern. Ziel jeder Transportunternehmung muss sein, den Kundinnen und Kunden ein den Bedürfnissen entsprechendes Angebot (Fahrplan, Tarife) zu bieten und gleichzeitig eine möglichst hohe Eigenwirtschaftlichkeit zu erzielen. Vorgaben von Bund und Kanton erhält die Transportunternehmung unter anderem im Rahmen des Offertverfahrens
Gemeinden

Durch die Vertretung der Gemeinden in den Regionalen Verkehrskonferenzen ist die politische Abstützung des Planungsprozesses gewährleistet. Über die Regionalen Verkehrskonferenzen werden die Gemeinden im Rahmen der Mitwirkung bei Angebotsveränderungen regelmässig in die Planung miteinbezogen. Ihnen obliegt die Koordination mit weiteren Einzelbegehren und die angemessene Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse.

Die Gemeinden beteiligen sich entsprechend des Angebotes und der Anzahl EinwohnerInnen an der Finanzierung des öffentlichen Orts- und Regionalverkehrs. Gemeinden und Dritte können bei den Transportunternehmungen zusätzliche Leistungen bestellen, sofern sie die ungedeckten Mehrkosten dafür übernehmen.
ÖV-Kundinnen und Kunden

Ansprechpartnerin für den Fahrgast ist in erster Linie die Transportunternehmung, durch die eine Leistung erbracht wird und die auch die Marktverantwortung trägt. Sie geht im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ein und nimmt entsprechende Anregungen oder Reklamationen entgegen. Die Bevölkerung hat zudem die Möglichkeit, ihre Anliegen über die Wohngemeinde in die RVK einzubringen oder sich bei der kantonalen Umfrage, welche alle zwei Jahre nach dem Fahrplanwechsel stattfindet, zu beteiligen
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