1 Kanton und Gemeinden sorgen für eine sichere, wirtschaftliche, umweltgerechte und energiesparende Verkehrsordnung. 2 Sie fördern den öffentlichen Verkehr und das Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. (Art. 34 der Verfassung des Kantons Bern)
Das Amt für öffentlichen Verkehr
plant zusammen mit den Regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) das Angebot im öffentlichen Orts- und Regionalverkehr
bestellt das Verkehrsangebot bei den Transportunternehmen und zahlt die dafür notwendigen Abgeltungen
leistet Investitionsbeiträge an den öffentlichen Orts- und Regionalverkehr
erteilt kantonale Personentransportbewilligungen sowie Betriebsbewilligungen für kantonal zu bewilligende Skilifte und Luftseilbahnen