Gewässerregulierung
Die Schleusenwärter des 21. Jahrhunderts
Die Abteilung Gewässerregulierung des Amtes für Wasser und Abfall reguliert die Seestände im Berner Oberland und am Jurasüdfuss. Dabei arbeiten modernste Mess- und Kommunikationstechnik mit Schleusen aus dem 18. Jahrhundert zusammen. Der Zweck der Seeregulierung besteht darin, die Schwankung der Seestände zu verringern. Zuflussspitzen werden abgefedert und Niederwasserstände angehoben. Natürlicherweise hätten die Seen eine wesentlich höhere Schwankungsbreite.
In der Schweiz sind, mit Ausnahme des Boden- und Walensees, alle grösseren Seen reguliert. An den Ausläufen des Brienzer-, Thuner- und Bielersees befinden sich Wehranlagen («Schleusen») für die Regulierung der Seewasserstände. Murten- und Neuenburgersee werden indirekt mit dem Bielersee reguliert.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Einzugsgebiete der drei Wehranlagen im Kanton Bern
Das Ganze im Blick
Der Regulierdienst arbeitet auf der Grundlage von Regulierreglementen, berücksichtigt aber auch Informationen der Wetterdienste und aktuelle Messdaten. Dabei wird nicht jeder See für sich betrachtet sondern in seinem Zusammenhang mit dem Gewässernetz. Die zentrale Leitstelle befindet sich in Bern.
Wasserstands- und Regenmessstationen erfassen die Grunddaten und alarmieren, wenn definierte Grenzen überschritten werden. Der Regulierdienst berechnet die Soll-Werte und verändert entsprechend die Stellung der Wehrtore. Bei den Anlagen in Thun und Interlaken geschieht das weitgehend automatisch, beim Regulierwehr Port führt eine zentrale Leitstelle auf Anweisung des Regulierdiensts die nötigen Anpassungen durch.
Regulierreglemente: Ergebnis vieler Kompromisse
Die Ansprüche an die Seeregulierung sind zahlreich und liegen oft weit auseinander. Die Interessen der Seeanlieger widersprechen den Erwartungen der Unterlieger und Nutzungs- und Schutzanliegen gehen diametral auseinander, wie folgende Tabelle zeigt:
Schutz- und Nutzungsanliegen an den Seen
| Schutzanliegen | Nutzungsanliegen |
|---|---|
| Hochwasserschutz | Schifffahrt (öffentlich, gewerblich, privat) |
| Flora (Flachmoore, Schilf, Auen) | Wasserkraftnutzung |
| Fauna (Fische, Vögel, Kleintiere) | Fischerei |
| Uferbereiche | Erholung (Tourismus, Freizeit, Baden) |
Es ist offensichtlich, dass es keine Lösungen gibt, die allen Ansprüchen gleichermassen gerecht werden. Deshalb ist es immer wieder nötig, Kompromisse einzugehen. Die Regulierreglemente sind das Ergebnis all dieser Kompromisse.
Hinweis
Informationen zur Schwemmholzverwertung finden Sie unter diesem Link.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h