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Grundwasserschutzzonen

Rund 750 Grundwasserschutzzonen sorgen für den Schutz der bernischen Trinkwasserfassungen.

Grundwasserschutzzonen (Zonen S1, S2 und S3) sollen den Schutz genutzter Grund- und Quellwasserfassungen, die im öffentlichen Interesse liegen, gewährleisten.

Grundwasserschutzzonendokumente bestehen aus

  • dem Schutzzonenplan, der die geographische Lage der Schutzzone anzeigt, und
  • dem Schutzzonenreglement (Word, 1.3 MB, 31 Seiten),  das die Nutzungs- und Schutzbestimmungen umschreibt.

Das Verfahren für die Schutzzonenausscheidung und die Anforderungen an das Schutzzonendossier sind im Leitfaden Grundwasserschutzzonen (PDF, 581 KB, 12 Seiten) beschrieben.  

Es empfiehlt sich, das AWA frühzeitig zu kontaktieren, wenn

  • eine neue Schutzzone errichtet oder
  • eine bestehende Schutzzone überarbeitet wird
.

Bild vergrössern Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte des Kantons Bern

Grundwasserschutzzonen sind für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Pläne und Reglemente können Sie be der Gemeinde einsehen. Die Gewässerschutzkarte gibt Ihnen eine Überblick über die Grundwasserschutzzonen im Kanton Bern.

Für Bau- und Grabungsarbeiten in Grundwasserschutzzonen ist in jedem Fall eine Gewässerschutzbewilligung des AWA erforderlich.


Ihre Ansprechpartner:

Jean-Pierre Clément 031 633 39 92
Tony Dervey 031 633 38 66
Rolf Tschumper 031 633 39 98

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Schadendienst AWA / 24h Pikett

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Montag - Donnerstag
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08.00 - 12.00h
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/wasser/wasser/grundwasser/grundwasserschutz/grundwasserschutzzonen