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Grundwasser

Sie planen, eine Grundwasserfassung zu erstellen? Die Hinweise auf unserer Internetseite sollen Sie dabei unterstützen.

Wollen Sie Grundwasser nutzen, benötigen Sie dafür eine kantonale Konzession. Grundwasser kann genutzt werden

  • als Trink- und Gebrauchswasser
  • für Industrie und Gewerbe
  • als Kühlwasser
  • für Wärmepumpen
  • für landwirtschaftliche Bewässerungen
  • für Fischzuchtanstalten
  • für Diverses (Beschneiungen, öffentliche Schwimmbäder usw.)

Alle nötigen Konzessionsgesuche finden Sie hier:

Titel Stand
Konzessionsgesuch für eine landwirtschaftliche Bewässerung (Word, 141 KB, 2 Seiten) 2009
Konzessionsgesuch für eine Gebrauchswassernutzung (Word, 240 KB, 2 Seiten) 2011
Konzessionsgesuch für eine Kühlwassernutzung (Word, 151 KB, 2 Seiten) 2009
Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser (PDF, 26 KB, 3 Seiten) 2011

Unsere Broschüre "Wärmepumpenanlagen" (PDF, 845 KB, 24 Seiten) orientiert Sie über die Besonderheiten der Wärmenutzung.


Um eine Grundwasserfassung zu erstellen, sind die folgenden Schritte nötig (in sehr geraffter Form):

  • Orientieren Sie sich über die Verbreitung der Grundwasservorkommen mit Hilfe der Grundwasserkarte.
  • Die Karte Grundwasserwärmenutzung gibt an, wo eine Nutzung aufgrund von regionalen Modellen grundsätzlich möglich ist. Für die Nutzung in gelb markierten Bereichen ist vorgängig das AWA zu kontaktieren.
  • Lassen Sie von einem Fachbüro eine hydrogeologische Beurteilung erstellen, die sowohl die Machbarkeit Ihres Projekts sowie die Beeinflussung auf bestehende Nutzungen beinhaltet. Für allfällige Sondierbohrungen holen Sie eine separate Bohrbewilligung ein.
  • Beantragen Sie eine Konzession. Je nach Bedeutung erteilt sie das AWA, die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion oder der Regierungsrat. Die Gebührenansätze finden Sie im Dekret über die Wassernutzungsabgaben.

Ihre Ansprechpartner

Wärmepumpen: Martina Gysin Tel. 031 633 38 29
Alle anderen Gebrauchswassernutzungen: Timon Stucki Tel. 031 633 39 96
Technischer Inspektor: René Gygax Tel. 031 633 38 24

Rechtsgrundlagen Kanton

Abkürzung BSG Nr. Volltitel
WNG 752.41 Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1996
WAD 752.461 Dekret über die Wassernutzungsabgaben vom 11. November 1996

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Schadendienst AWA / 24h Pikett

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/wasser/wasser/wassernutzung/wasserentnahmen/Grundwasser