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See- und Flussufergesetz

Der Kanton Bern tut viel für seine Gewässer: Dank dem See- und Flussufergesetz (SFG) von 1982 verfügt der Kanton über eine fast lückenlose See- und Flussuferplanung entlang dem Lauf der Aare und den Ufern der grossen Berner-Seen. Einerseits sollen die Ufergebiete der öffentlichen Gewässer auf sinnvolle Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Andererseits sollen wertvolle Uferlandschaften erhalten, wieder hergestellt und vor unerwünschten Eingriffen geschützt werden.


Die Partner für die dafür verantwortlichen Gemeinden sind für die Uferschutzplanungen das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und für die Realisierungen die Oberingenieurkreise des Tiefbauamtes (TBA).  Die Gemeinden werden bei diesen Tätigkeiten dank des Uferschutzfonds durch den Kanton (TBA) für Bau und Unterhalt finanziell massgebend unterstützt. Die bis heute begehbaren SFG-Uferrouten in der Länge von rund 400 Kilometer zeugen davon.

Uferweg Oberried Brienzersee

Bild vergrössern Uferweg Oberried am Brienzersee (Foto: H. Roth)

Uferweg Gwatt Thun

Bild vergrössern Uferweg Gwatt bei Thun (Foto: H. Roth)


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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Tiefbauamt des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Grundlagen Wasserbau
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Fax 031 633 35 80
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/wasser/wasser/see-_und_flussuferfonds