See- und Flussufergesetz
Der Kanton Bern tut viel für seine Gewässer: Dank dem •See- und Flussufergesetz (SFG) von 1982 verfügt der Kanton über eine fast lückenlose See- und Flussuferplanung entlang dem Lauf der Aare und den Ufern der grossen Berner-Seen. Einerseits sollen die Ufergebiete der öffentlichen Gewässer auf sinnvolle Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Andererseits sollen wertvolle Uferlandschaften erhalten, wieder hergestellt und vor unerwünschten Eingriffen geschützt werden.
Die Partner für die dafür verantwortlichen Gemeinden sind für die Uferschutzplanungen das •Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und für die Realisierungen die •Oberingenieurkreise des Tiefbauamtes (TBA). Die Gemeinden werden bei diesen Tätigkeiten dank des Uferschutzfonds durch den Kanton (TBA) für Bau und Unterhalt finanziell massgebend unterstützt. Die bis heute begehbaren SFG-Uferrouten in der Länge von rund 400 Kilometer zeugen davon.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Uferweg Oberried am Brienzersee (Foto: H. Roth)

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Uferweg Gwatt bei Thun (Foto: H. Roth)
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