Renaturierung
Die Übersicht der •Ökomorphologie der Fliessgewässer im Kanton Bern zeigt den Natürlichkeitsgrad der bernischen Fliessgewässer. Von der beurteilten Gewässerstrecke (ca. 6'800 Kilometer) sind rund 60% natürlich oder wenig beeinträchtigt. Stark beeinträchtigt, künstlich oder eingedolt sind rund 40%. Allein die eingedolten Gewässer besitzen einen Längenanteil von rund 17%. Dies entspricht der Luftlinie Bern - Sizilien.
Die heutigen gesellschaftlichen Anliegen streben nach möglichst natürlichen oder naturnahen Gewässern. Solche Strecken gilt es somit zu erhalten oder wieder herzustellen.
Somit sind frühere Wasserbauwerke, welche die Landnutzung und das Schaffen von Siedlungsräumen mit technisch geprägten Gewässerkorrektionen wie Begradigungen, naturfernen Verbauungen und Eindolungen ermöglichten, massvoll und nachhaltig neu zu gestalten.
Das Renaturieren von Fliessgewässern gehört zu den wasserbaulichen Aufgaben der Gemeinden. Diese werden von den kantonalen Fachstellen beraten und unterstützt. Eine massgebende Rolle spielt dabei der •kantonale Renaturierungsfonds.
Dank dieser Spezialfinanzierung werden Anreize zum Wohl von Natur, Mensch und Wirtschaft geschaffen. Die Gewässerrenaturierungen werden nach den Grundsätzen des Wasserbaugesetzes behandelt. Somit stehen für Verfahrens- und Finanzierungsfragen die zuständigen •Oberingenieurkreise des Tiefbauamtes zur Seite.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Ausdolen und Renaturierung des Grabenbaches in Münsingen (Foto: Oberingenieurkreis II)
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