Kiesentnahmen

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Lütschinendelta am Brienzersee (Foto: M. Jäggi)
Fliessgewässer besitzen je nach Gefälle, Wassermenge, Gewässergestalt und Wassertiefe die Eigenschaft, Geschiebe zu transportieren.
Aareschwimmer kennen die rollenden Geräusche dieses Phänomens. An Stellen, wo die Schleppkraft des Gewässers zu klein wird, können örtliche Geschiebeauflandungen auftreten. Am deutlichsten tritt dies an Seen bei den Mündungsgebieten der Flüsse auf, was zur bekannten Deltabildung führt.
Bei Flüssen sind die mäandrierenden, wechselseitig sich verlagernden Geschiebebänke typische Elemente des komplexen Geschiebehaushaltes.
Seit jeher werden in Deltas und geschiebeführenden Flüssen Kiesentnahmen zu gewerblichen Zwecken und sofern notwendig zur Abflusssicherung und zum Hochwasserschutz vorgenommen. Im Rahmen der Gewässeraufsicht erteilt der zuständige •Oberingenieurkreis des kantonalen Tiefbauamtes namentlich für gewerbliche Kiesentnahmen eine Konzession oder Bewilligung, sofern der auch ökologisch wichtige Geschiebehaushalt nicht beeinträchtigt wird. Ein Recht auf Kiesentnahme besteht nicht.
Im Kantonsgebiet betrug im Jahr 2007 der Anteil der gewerblich entnommenen Kiesmenge aus Seen und Flüssen rund 4% der gesamten, im Kanton Bern verarbeiteten Baurohstoffe (Kies, Steine u. dgl.). •Quelle: Controllingbericht zum Vollzug des Sachplans Abbau, Deponie, Transporte (ADT)

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Kiesentnahme Nähe Lütschinendelta am Brienzersee (Foto: M. Jäggi)
Hinweis
Der aktuelle „Kantonale Sachplan Abbau Deponie Transporte, Sachplan ADT“ (PDF, 3.7 MB, 62 Seiten) thematisiert eine andere Form der Kiesentnahme bzw. des Kiesrückhaltes mit Geschiebesammlern. Hier sind vermehrte Aufmerksamkeit und Planungen erforderlich.
Ganz aktuell und bedrohlich sind die Geschiebeauflandungen in der Aare unterhalb Guttanen und in Innertkirchen. Das Geschiebe aus dem Spreitgraben wird verfrachtet und an flacheren Stellen abgelagert, was dann zu höchst gefährlichen Situationen führt. Notmassnahmen zum Schutz von Leib und Leben, Hab und Gut sind notwendig.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.spreitgraben.ch

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Beispiel einer Auflandung/Geschiebebank in einem Flussbett (Foto: M. Jäggi)
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