Wasserbau/Gewässerunterhalt
Im Sinne der bundes- und kantonsrechtlichen Vorgaben wie der Risikokultur sind in prioritärer Abfolge Massnahmen zu treffen:
- Sachgerechter Gewässerunterhalt wie Erhalt der Abflusskapazität und der Schutzbauten, leeren von Geschiebesammlern und Bestockungspflege.
Fachgerechter •Umgang mit invasiven, gebietsfremden Organismen (PDF, 32 KB, 1 Seite) und damit belastetem Material (ergänzende Informationen zu diesem Thema finden Sie im •Webauftritt des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) oder unter dem Menupunkt •«Downloads & Publikationen»). - Raumplanerische Massnahmen wie Umsetzen der Gefahrenkarte in der Ortsplanung und schaffen von Gewässerräumen.
- Aktive bauliche Schutzmassnahmen wie Objektschutz, Rückhalte, Um- oder Ableitungen, Kapazitätsvergrösserungen etc. Dabei sind möglichst naturnahe Gestaltungen anzustreben.
- Notfallplanungen zum bewussten Übernehmen von nicht vermeidbaren Restrisiken.
Das Tiefbauamt unterstützt die Wasserbauträger bei der Organisation, Planung, Projektierung, Ausführung und Finanzierung von Vorhaben im Gewässerunterhalt und Wasserbau.
Es ist überdies zuständig für die Einholung und Auszahlung von Bundes- und Kantonsbeiträgen.
Ergänzende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der Broschüre •«Achtung Naturgefahr» (PDF, 6.6 MB, 48 Seiten) sowie unter dem Menupunkt •«Downloads & Publikationen»
Hinweis
Mit dem Fachordner Wasserbau bietet das Tiefbauamt ein umfassendes Hilfsmittel für die Projektierung und Realisierung von Wasserbauprojekten.
Hinweis
Hier geht es zum Formular «Unterhaltsanzeige» (Kantonsbeiträge an den Gewässerunterhalt der Gemeinden / Angaben über die Behandlung von Subventionsgesuchen).

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Hochwasser 2005 im Lütschinental. Auslöser für Hochwasserschutzprojekte.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Beispiel einer örtlichen Ufersicherung an einem Gewässer.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Räumen eines Geschiebesammlers; Innerer Flieligraben in Gadmen (Foto: Oberingenieurkreis I)

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Blick auf Hochwasserrückhaltebecken (wasserseitig) am Grabenbach, Münsingen (Foto: Oberingenieurkreis II)
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Grundlagen Wasserbau
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Fax 031 633 35 80
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