Hochwasserschutz
Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre zeigen, dass weiterhin nachhaltige Schutzmassnahmen notwendig sind. Die Wasserbauaufgaben liegen, mit Ausnahme der kantonalen Aufgaben im Bereich der •Juragewässer, in der Zuständigkeit der wasserbaupflichtigen Gemeinden bzw. der Erfüllungspflichtigen Schwellenkorporationen und Wasserbauverbände.
Von einem Hochwasser spricht man, wenn der Wasserstand bei einem Bach, Fluss oder See mehrere Tage lang eine bestimmte Höhe erreicht oder überschreitet, die deutlich über dem normalen •Pegelstand liegt.
Ereignisse, die zu einem Hochwasser führen können:
- Schneeschmelze
- intensive lokale Regenfälle (Gewitter)
- lang andauernde grossräumige Regenfälle (Starkregen).
Ein Hochwasser ist umso intensiver, je mehr Regen in kurzer Zeit fällt, und je mehr davon direkt abfliesst. Steigt das Hochwasser im Bach- oder Flussbett so stark an, dass es über die Ufer tritt, kommt es zu einer Überschwemmung.
Entwickelt das Hochwasser genügend Energie, um im seinem Bach- oder Flussbett Material abzutragen, kommt es zu Ufer-Erosion (seitliche Abtragung) sowie zur Sohlen-Erosion (Abtragung in die Tiefe).
Vermag das fliessende Wasser ausserordentlich viel erodiertes Material in Bewegung zu setzen, entsteht ein Murgang: ein fliessfähiger, «dickflüssiger» Strom aus einem Gemisch von Erde, Gestein, Wasser und Holz. Ein Murgang ist dassselbe wie eine Rüfe.
Hinweis
Mit dem Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor Naturgefahren beschäftigen sich mehrere kantonale Fachstellen. Auf der gemeinsamen Website vermittelt Ihnen die Arbeitsgruppe Naturgefahren wesentliche Informationen.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Kander in Hondrich, Hochwasser am 22. August 2005 (Foto: A. Oppliger, BAFU)
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Tiefbauamt des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Grundlagen Wasserbau
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