Grundwasserschutz
In der ganzen Schweiz gelten flächendeckend mindestens die allgemeine Sorgfaltspflicht, das Verunreinigungsverbot und die quantitative Erhaltung der Grundwasservorkommen. Ziel dieses flächendeckenden Grundwasserschutzes ist es, die Grundwasservorkommen in ihrer Gesamtheit zu erhalten.
Darüber hinaus sind die Kantone verpflichtet, die besonders gefährdeten Bereiche (Au, Ao, Zu, Zo) zu bezeichnen, die Grundwasser-
schutzzonen und –areale (Zonen S) auszuscheiden und diese in der Gewässerschutz-karte darzustellen. Die Gewässerschutzkarte ist somit ein wichtiges Planungsinstrument, welches erlaubt, allfällige Konflikte mit dem Gewässerschutz im Allgemeinen und dem Grundwasserschutz im Speziellen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls besondere Schutzmassnahmen vorzusehen.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Elemente des planerischen Grundwasserschutzes (BAFU)
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