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Grundwasserschutz

In der ganzen Schweiz gelten flächendeckend mindestens die allgemeine Sorgfaltspflicht, das Verunreinigungsverbot und die quantitative Erhaltung der Grundwasservorkommen. Ziel dieses flächendeckenden Grundwasserschutzes ist es, die Grundwasservorkommen in ihrer Gesamtheit zu erhalten.

Darüber hinaus sind die Kantone verpflichtet, die besonders gefährdeten Bereiche (Au, Ao, Zu, Zo) zu bezeichnen, die Grundwasser-
schutzzonen und –areale (Zonen S) auszuscheiden und diese in der Gewässerschutz-karte darzustellen. Die Gewässerschutzkarte ist somit ein wichtiges Planungsinstrument, welches erlaubt, allfällige Konflikte mit dem Gewässerschutz im Allgemeinen und dem Grundwasserschutz im Speziellen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls besondere Schutzmassnahmen vorzusehen.

planerischer_grundwasserschutz

Bild vergrössern Elemente des planerischen Grundwasserschutzes (BAFU)


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
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Schadendienst AWA / 24h Pikett

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Montag - Donnerstag
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/wasser/wasser/grundwasser/grundwasserschutz