Grundstücksentwässerung

Überall wo Menschen wohnen und tätig sind, entsteht Abwasser. Im Bereich öffentlicher Kanalisationen kann dieses in den meisten Fällen direkt angeschlossen werden. Im ländlichen Raum ist dies nicht überall möglich. Für solche Fälle ist es unsere Aufgabe, die gewässerschutztechnisch und wirtschaftlich beste Lösung zu bestimmen. Ein spezielles Augenmerk ist auf das Industrieabwasser zu richten: Es handelt sich dabei um Abwasser aus industriellen oder gewerblichen Verarbeitungs- und Produktionsprozessen, Wasch- und Reinigungsvorgängen. Die Einleitung von Industrieabwasser in die Kanalisation oder in ein Gewässer braucht eine Gewässerschutzbewilligung.
Die Schweiz ist abwassertechnisch gut erschlossen. Rund 98% der Bevölkerung sind an die Kanalisation/ARA angeschlossen. Trotz diesem hohen Anschlussgrad gibt es im ländlichen Raum Gebiete, die nicht erschlossen werden können (Topographie, Kosten). Der ländliche Raum in der Schweiz ist aufgrund der Agrarpolitik im Umbruch. Die Vollzugsbehörden sind bezüglich der Abwasserbeseitigung stark gefordert. Entwässerungsmöglichkeiten wie ARA-Anschluss, abflusslose Gruben oder mechanisch-biologische Kleinkläranlagen müssen geprüft werden.
Grundsätzlich ist gemäss Gewässerschutzgesetz als erste Priorität der Kanalisations-/ARA-Anschluss zu prüfen. Ist dieser nicht zweckmässig oder zumutbar, kann eine Alternativlösung vorgesehen werden. Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und die zweckmässige Lösungsfindung ist das AWA zuständig.
Konkret umfasst dies folgende Aufgaben:
- Gewässerschutzbewilligungen erteilen
- Gewässerschutz für Industrie- und Gewerbeliegenschaften
- Gewässerschutz im ländlichen Raum
- Landwirtschaftsbetriebe bezüglich baulicher Gewässerschutz beurteilen und beraten
- Beratung für Gemeinden, Regierungsstatthalter und Private
Haben Sie Fragen dazu, nehmen Sie bitte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWA Kontakt auf. Ihre Ansprechpartner finden Sie direkt unter den einzelnen Rubriken.
Weitere Informationen
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
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Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
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