Tankanlagen

Mit der Deregulierung des Tankvollzugs durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurden die Tankanlagen für die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in die Eigenverantwortung der Inhaber übertragen. Die Oberaufsicht über den Tankvollzug ist neu bei den Kantonen.
Die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Benzin, chemische Flüssigkeiten) müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden (Gewässerschutzgesetz, Art. 22).
In der Zone S sind Lagertanks, Kleintanks sowie Gebindelager über 450 Liter bewilligungspflichtig und abnahmepflichtig.
In den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen sind Lagertanks von 2'001 bis 250'000 Liter bewilligungs- und abnahmepflichtig.
Kleintanks (451 bis 2'000 Liter), sowie Gebindelager über 450 Liter sind meldepflichtig.
In den übrigen Bereichen sind die Lagertanks meldepflichtig. Die •Meldeformulare (PDF, 34 KB, 2 Seiten) können auch bei der Gemeinde bezogen werden und müssen nach Erstellung der Lagertanks der kantonalen Fachstelle zugestellt werden.
Kontrollen oder Ausserbetriebnahmen von Lageranlagen müssen durch Fachpersonen (siehe •www.citec-suisse.ch/ unter Fachbetrieben) ausgeführt werden.
Bei Neuanlagen sowie deren Anlageteilen sind Produkte gemäss der "Liste der zugelassenen Produkte" (siehe •www.svti.ch) zugelassen.
Einwandige, erdverlegte Lagertanks müssen bis 31.12.2014 saniert oder ausser Betrieb gesetzt werden.
Die Dokumente für den Unterhalt und die Kontrollen hat der Inhaber mind. 10 Jahre aufzubewahren.
Nähere Angaben für das Erstellen und den Unterhalt der Lageranlagen entnehmen Sie bitte den eingangs aufgeführten Seiten.
Hinweis
Gesuch zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten (Formular 3.2)
Meldeformular (PDF, 34 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h