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Landumlegungen

Keine definitive Nomenklatur vorhanden

Die Nomenklatur ist gemäss Nomenklatur > Ersterhebung zu erheben.

Definitive Nomenklatur vorhanden

Die Nomenklatur des Umlegungsperimeters ist zu überarbeiten. Je nach Umfang der Umlegung (Grösse des Perimeters / durchzuführende Arbeiten) kann dies auf folgende Arten erfolgen:

  • die bestehende Nomenklatur wird den neuen Verhältnissen mit einer Nachführung angepasst (z.B. bei kleineren Baulandumlegungen)
  • die Nomenklatur wird neu erhoben (in der Regel bei Gesamtmeliorationen, Rebumlegungen).

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 33 11
Fax 031 633 33 40
Kontakt per E-Mail
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Handbuch DM.01-AV und RECHT
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/vermessung/Handbuch_DM_01_AV/nomenklatur/landumlegungen