Landumlegungen
Keine definitive Nomenklatur vorhanden
Die Nomenklatur ist gemäss •Nomenklatur > Ersterhebung zu erheben.
Definitive Nomenklatur vorhanden
Die Nomenklatur des Umlegungsperimeters ist zu überarbeiten. Je nach Umfang der Umlegung (Grösse des Perimeters / durchzuführende Arbeiten) kann dies auf folgende Arten erfolgen:
- die bestehende Nomenklatur wird den neuen Verhältnissen mit einer Nachführung angepasst (z.B. bei kleineren Baulandumlegungen)
- die Nomenklatur wird neu erhoben (in der Regel bei Gesamtmeliorationen, Rebumlegungen).
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 33 11
Fax 031 633 33 40
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