Unterstand
Zu der «EOArt Unterstand» gehören Bus- und Tramhaltestellen, Perrondächer bei Bahnanlagen, Liftschächte, massive Autounterstände, grosse, massive und allgemein zugängliche Velounterstände grösser als 20 m2, Tankstellen, grosse Unterstände für Maschinen oder Tiere (Liegehallen) mit betoniertem Boden resp. massiv einbetonierte Verankerungen und ähnliches.
Pfeiler und Stützen sind als «EOArt Pfeiler» zu erheben.
Unterstände sind in der Regel selbständige Objekte und deshalb nur selten an ein Gebäude der Bodenbedeckung angebaut.
Grosse unterirdische Scheibenstände von Schiessanlagen werden der «EOArt unterirdisches_Gebaeude» zugeordnet. Kleine Scheibenstände, die aber noch aufgenommen werden, sind der «EOArt Unterstand» zuzuordnen.
Bei Unterständen von öffentlichen Betrieben kann eine grössere Detaillierung gewählt werden, zum Beispiel bei Haltestellen und Ver- und Entsorgungsunterständen.

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Bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe wird in der Regel die Dachgrösse erhoben.

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Schiffsunterstand

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Nicht zu erheben sind zum Beispiel folgende Unterstände:

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Plastikhallen
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