«GueltigerEintrag»
Bei jeder Veränderung der Daten der Informationsebene Liegenschaften, die eine Änderung der Daten in der GRUDA-AV bewirken, muss als «GueltigerEintrag», das in der GRUDA-AV definierte Datum "Datum Geschäftssequenz" sein. Dieses Datum steuert die chronologische Reihenfolge der GRUDA-AV-Geschäfte und somit die Abhängigkeiten allfälliger Folgemutationen. Die GRUDA-AV weist diejenigen Geschäfte zurück, in denen ein Grundstück in mehreren Geschäften mit dem identischen Datum «GueltigerEintrag» auftaucht.
Bei allen anderen Veränderungen der Daten der amtlichen Vermessung wird in der Nachführungstabelle als «GueltigerEintrag» das Datum des Mutationsabschlusses erhoben. Das Datum belegt ein Feld. Es wird in der Form JJJJMMTT ausgegeben:
- JJJJ steht für Jahr,
- MM für die Zahl des Monates (01 bis 12),
- TT für den Tag (01 bis 31).
Der 1. Juni 2003 wird also mit 20030601 angegeben.
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