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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Bauten und Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten können, sind auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. So verlangt es das Umweltschutzgesetz. Der Bundesrat hat im Anhang zur eidgenössischen UVP-Verordnung (UVPV) abschliessend festgelegt, welche Anlagen der UVP-Pflicht unterstehen. Hält ein UVP-pflichtiges Projekt die geltenden Umweltschutzvorschriften ein? Das wird mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geprüft.

Die UVP ist immer projektbezogen. Sie ist kein eigenes Verfahren, sondern immer an ein bestehen-des Bewilligungsverfahren (Leitverfahren) geknüpft. Der Gesuchsteller eines UVP-pflichtigen Projektes hat in einem Umweltverträglichkeitsbericht (UV-Bericht) die Umweltauswirkungen seines Vorhabens aufzuzeigen. Gestützt darauf beurteilen die kantonalen Umweltschutzfachstellen die Umweltverträglichkeit des Projektes in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Luft, Lärm, Natur etc.) und stellen einen Antrag.

Das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) bereinigt Widersprüchlichkeiten und Unstimmigkeiten, die sich wegen der sektoriellen Sichtweise der Fachstellen ergeben können. Sie fasst die Fach- und Amtsberichte der Fachstellen in einer Gesamtbeurteilung zusammen. Sie unterbreitet diese zusammen mit einem Antrag, der alle Umweltschutzbereiche umfasst, der Bewilligungsbehörde (Leitbehörde). Diese prüft die Umweltverträglichkeit des Projektes und berücksichtigt das Ergebnis beim Bewilligungsentscheid (Gesamtentscheid). Sie erteilt die Bewilligung – in der Regel mit Auflagen und Bedingungen – oder lehnt das Bewilligungsgesuch ab.

Sind Sie Bauherr UVP-pflichtiger Anlagen? Dann empfehlen wir Ihnen, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem AUE aufzunehmen. Hier erhalten Sie Informationen zu den Anforderungen an die UVP-Unterlagen (Voruntersuchung, Pflichtenheft), hier können Sie auch das konkrete Vorgehen (Verfahren, Termine, Beteiligte usw.) besprechen.

Hinweis

Bei Anlagen die nicht der UVP-Pflicht unterliegen, werden die Vorschriften über den Schutz der Umwelt angewendet, ohne dass ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellt wird.

814.011 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)

Analyse «Wasserbauprojekte mit und ohne UVP-Pflicht» (PDF, 154 KB, 25 Seiten)

Analyse «Wasserbauprojekte mit und ohne UVP-Pflicht»

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/umwelt/umwelt/umweltvertraeglichkeitspruefunguvp