Rohstoffe und Bergregal
Rohstoffe
Im Kanton Bern werden die Rohstoffe Kies, Kalk, Ton und Salz abgebaut. Der Rohstoffabbau steht in Konkurrenz zu anderen wichtigen Nutzungen, vorab der Grundwassernutzung und der Landwirtschaft. Weitere tangierte Interessen sind der Landschaftsschutz und der Bodenschutz. Grössere Abbaustellen bedürfen daher einer Grundlage im kantonalen Richtplan und in der Nutzungsplanung der Gemeinde. Für den Abbau ist ausserdem eine Abbaubewilligung erforderlich.
Zuständige Fachperson
Michael Stämpfli
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Tel. +41 31 633 39 75
Dokumente zum Thema
Merkblatt - Allgemeine Vorschriften für Materialentnahmen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 141 KB, 1 Seite)
Bergregal
Das Bergregalgesetz regelt die Nutzung der mineralischen Rohstoffe und der Erdwärme, ohne die Nutzung der Wärme aus dem Grundwasser. Der Kanton hat das Regal zur Ausbeutung der mineralischen Rohstoffe und zur Nutzung der Erdwärme aus tiefen Erdschichten (Bergregal). Er kann dieses Recht selber ausüben oder Dritten übertragen.
Mineralische Rohstoffe
Als mineralische Rohstoffe werden Materialien bezeichnet, die sich im Laufe der Erdgeschichte durch geologische Prozesse anreicherten und sich auch nur in geologischen Zeiträumen (Jahrtausenden bis Jahrmillionen) erneuern. Als solche gelten z. B. Salze, Steine und Erden (Kies, Kalk, Mergel, Bausteine), Industrieminerale (z.B. Quarz), Energierohstoffe (Erdöl, Erdgas, Kohle, Uran) und Erze (metallische, mineralische Rohstoffe). Mit Ausnahme von Erdöl und Erdgas sind sie feste mineralische Rohstoffe. Als mineralische Rohstoffe im Sinne des Bergregalgesetzes gelten aber nur die Energierohstoffe, die Erze und die Edelsteine. Steine und Erden werden nicht vom Regalrecht erfasst.
Erdwärme
Gemäss Kantonsverfassung gehört auch die Erdwärme zum Bergregal. Darunter fallen aber nur Anlagen, mit denen eine Nutzung der Erdwärme aus tiefen Erdschichten (tiefer als 500 m) erfolgen soll. Gewöhnliche Erdsonden weisen eine Länge von max. 300 m auf. Der Eingriff in den Untergrund und der Wärmeentzug mittels Erdwärmesonde erfordert eine Gewässerschutzbewilligung.
Zuständige Fachperson
Oliver Steiner
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
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