Schwemmholzverwertung - Schwemmholzkonzept

Schwemmholz richtet an den Ufern Schäden an, gefährdet Anlagen sowie Schiffe und kann die Abflüsse bei Brücken, Schleusen und Kraftwerken verstopfen.
Bei heftigen Unwettern werden grosse Mengen Schwemmholz durch die Zuflüsse in die Seen geschwemmt. Das bernische Schwemmholzkonzept regelt die Zuständigkeiten der Schwemmholzbeseitigung auf den bernischen Gewässern. Das Konzept ist ein gemeinsames Werk der Kantonspolizei Bern (Seepolizei), des Amtes für Wasser und Abfall (AWA), der zuständigen Regierungsstatthalter und der Standortgemeinden der kantonalen Wehranlagen.
Wer ist für was zuständig?
| WO? | WAS? | WER? |
|---|---|---|
| Zuflüsse zu den Seen | Warnung vor möglichem Schwemmholzanfall | Automatisch an Seepolizei |
| Seen | Sicherung und Verhinderung Ausbreitung | Seepolizei mit Schwemmholzsperren |
| Seeufer mit Schilfbeständen | Instandhaltung der Abwehrzäune und Räumung von gestrandetem Schwemmholz | Naturschutzinspektorat Amt für Wasser und Abfall |
| Übrige Seeufer | Holzräumung bei Bedarf | Seeanstösser |
| Kantonale Wehranlagen (Schleusen) | Freihalten des ungghinderten Durchflusses | Standortgemeinden (im Auftrag des AWA) |
| Fliessgewässer | Freihalten des Abflussprofils | Wasserbaupflichtige |
| Brücken und Kraftwerke | Bergung des angestauten Schwemmholzes | Anlageneigentümer Gemeinden/Kraftwerke |
| Bergung / Zwischenlagerung / Verwertung / Entsorgung | Organisation / Koordination / Finanzierung | Amt für Wasser und Abfall |
Warnung vor Schwemmholzanfall
Überschreiten die grossen Zuflüsse zu den Seen definierte Abflussmengen, so erhält die Seepolizei eine Warnung. Je nach Beurteilung der Lage werden die Schwemmholzsperren ausgelegt.
Schwemmholzsicherung
Die Seepolizei sichert und bindet das Schwemmholz beim Eintritt in den See. Folgeschäden durch Schwemmholz können so am besten verhindert werden.
Schwemmholz an Seeufern
Bei geschützten Seeufern mit Schilfbeständen unterhält das Naturschutzinspektorat an verschiedenen Orten Abwehrzäune und das Amt für Wasser und Abfall entfernt gestrandetes Schwemmholz.
An den übrigen Ufern sind die Seeanstösser für die Beseitigung von gestrandetem Schwemmholz zuständig. Der Kanton hilft bei Sonderereignissen.
Schwemmholz bei den Kantonalen Wehranlagen (Schleusen)
Damit der ungehinderte Durchfluss bei den kantonalen Schleusen gewährleistet ist, muss ankommendes Schwemmholz sofort entfernt werden. Die Zuständigkeiten sind in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden wie folgt geregelt:
| Zuständigkeit | Finanzierung | |
|---|---|---|
| Warnung der lokalen Behörden | Seepolizei | - |
| Aufziehen des Beobachtungsdienstes | Standortgemeinde | Standortgemeinde |
| Bestimmung und Einsetzung eines Einsatzleiters | Standortgemeinde | AWA |
| Sofortige Intervention durch Eigemmittel (Boot, Kräne, Seilwinden) | Standortgemeinde | AWA |
| Aufgbieten von Räumungsgeräten gemäss vorbereitetem Konzept (Hilfe von Dritten | Standortgemeinde | AWA |
Fliessgewässer, Brücken und Kraftwerke
Das Abflussprofil von Fliessgewässern muss durch die Wasserbaupflichtigen (Schwellenkorporationen, Gemeinden etc.) freigehalten werden.
Bei Brücken und Kraftwerken wird das angestaute Schwemmholz durch die Anlageneigentümer entfernt.
Bergung und Entsorgung nach Grossereignissen
Für die Organisation, Koordination und Finanzierung der Bergung und Entsorgung von grossen Schwemmholzmengen ist das AWA zuständig.
Schwemmholz weist in der Regel einen hohen Feuchtigkeitsgehalt auf und wird vor der Weiterverarbeitung zwischengelagert.
Das Schwemmholz wird grundsätzlich fachgerecht verwertet. Normalerweise dient es als Brennstoff (Hackschnitzel) für Fernheizwerke in der näheren Umgebung. Dadurch können die Transportdistanzen klein gehalten werden.
Auskunft
Melchior Dodel
Abteilung Gewässerregulierung
Tel. 031 633 38 34
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h