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Lärmschutz an Strassen

Die vom Bundesrat auf 1.4.1987 in Kraft gesetzte Lärmschutz-Verordnung (LSV) verlangt von den Strasseneigentümern dort, wo die massgebenden Immissionsgrenzwerte überschritten sind, diese mit geeigneten Lärmschutzmassnahmen (z.B. Lärmschutzwände oder Einbau von Schallschutzfenster) einzuhalten. Die dafür nötige Frist wurde vom Bundesrat für Nationalstrassen auf 2015 und bei den übrigen Strassen (Kantons- und Gemeindestrassen) auf 2018 festgelegt.
Die Übersichtskarte vermittelt den Stand per Ende Dezember 2007 bei der Strassenlärmsanierung für National- und Kantonsstrassen (Aktualisierung für 2009 in Arbeit).

Zuständigkeiten und Auskünfte

Das Tiefbauamt setzt - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel - die eidgenössischen und kantonalen Lärmschutzvorschriften um. Es berät dabei kantonale, regionale und kommunale Stellen bei der Planung und Realisierung von Lärmschutzmassnahmen, erstellt und prüft Lärmsanierungsprojekte und bewilligt Lärmschutzmassnahmen.
Auskünfte zur Lärmbelastung bei Liegenschaften entlang von stark befahrenen Kantonsstrassen oder zu konkreten Lärmschutzprojekten erteilen die Fachstelle Strassenlärm oder die Oberingenieurkreise I - IV.

Seit Inkraftsetzung NFA (neuer Finanzausgleich) per 1.1.2008 ist für Lärmschutzmassnahmen entlang von Nationalstrassen das Bundesamt für Strassen ASTRA zuständig.

Hinweis

Für Fensterlieferanten und Gebäudeeigentümer welche den Auftrag haben bzw. beabsichtigen Schallschutzfenster einzubauen ist das technische Merkblatt zu berücksichtigen.

Technisches Merkblatt Schallschutzfenster (PDF, 329 KB, 4 Seiten)

Für den Einbau von energieeffizienten Fenstern (zur Senkung der Heizkosten) verweisen wir auf das Gebäudeprogramm von Bund und den Kantonen.


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Tiefbauamt des Kantons Bern Fachstelle Lärmschutz
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 35 11
Fax 031 633 35 80
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

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