Lärmschutz an Strassen
Die vom Bundesrat auf 1.4.1987 in Kraft gesetzte •Lärmschutz-Verordnung (LSV) verlangt von den Strasseneigentümern dort, wo die massgebenden Immissionsgrenzwerte überschritten sind, diese mit geeigneten Lärmschutzmassnahmen (z.B. Lärmschutzwände oder Einbau von Schallschutzfenster) einzuhalten. Die dafür nötige Frist wurde vom Bundesrat für Nationalstrassen auf 2015 und bei den übrigen Strassen (Kantons- und Gemeindestrassen) auf 2018 festgelegt.
Die Übersichtskarte vermittelt den Stand per Ende Dezember 2007 bei der Strassenlärmsanierung für National- und Kantonsstrassen (Aktualisierung für 2009 in Arbeit).
Zuständigkeiten und Auskünfte
Das Tiefbauamt setzt - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel - die eidgenössischen und kantonalen Lärmschutzvorschriften um. Es berät dabei kantonale, regionale und kommunale Stellen bei der Planung und Realisierung von Lärmschutzmassnahmen, erstellt und prüft Lärmsanierungsprojekte und bewilligt Lärmschutzmassnahmen.
•Auskünfte zur Lärmbelastung bei Liegenschaften entlang von stark befahrenen Kantonsstrassen oder zu konkreten Lärmschutzprojekten erteilen die Fachstelle Strassenlärm oder die Oberingenieurkreise I - IV.
Seit Inkraftsetzung NFA (neuer Finanzausgleich) per 1.1.2008 ist für Lärmschutzmassnahmen entlang von Nationalstrassen das •Bundesamt für Strassen ASTRA zuständig.
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Bild anzeigen Einbau von Schallschutzfenstern als effiziente Lärmsanierungsmassnahme.
Bild anzeigen Hohe Anforderungen bezüglich Denkmalpflege sind beim Einbau von Schallschutzfenstern zu berücksichtigen.
Bild anzeigen Schallabsorbierende Schallschutzwand aus Holz.
Bild anzeigen Steinkörbe und schallabsorbierende Lärmschutzwand aus Holz bilden eine Einheit als Lärmschutzbaute.
Bild anzeigen Lärmschutzwand aus Verbundsicherheitsglas (VSG) mit Vogelschutzstreifen.
Bild anzeigen Lärmschutzwand aus Holz und Eingangsstüren aus Glas an der Frutigenstrasse in Thun.
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Hinweis
Für Fensterlieferanten und Gebäudeeigentümer welche den Auftrag haben bzw. beabsichtigen Schallschutzfenster einzubauen ist das technische Merkblatt zu berücksichtigen.
Technisches Merkblatt Schallschutzfenster (PDF, 329 KB, 4 Seiten)
Für den Einbau von energieeffizienten Fenstern (zur Senkung der Heizkosten) verweisen wir auf das Gebäudeprogramm von Bund und den Kantonen.
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Übersichtskarte Lärmsanierungen entlang der National- und Kantonsstrassen (PDF, 2.5 MB, 1 Seite)Schutz vor Strassenlärm (PDF, 1.4 MB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern Fachstelle Lärmschutz
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 35 11
Fax 031 633 35 80
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