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Motorfahrzeugfreie Tage

Nach der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 können im Kanton Bern grundsätzlich örtliche oder regionale motorfahrzeugfreie Tage durchgeführt werden. Wenn solche Veranstaltungen Verkehrsmassnahmen auf dem Kantons- oder Durchgangsstrassennetz erfordern, ist dem kantonalen Tiefbauamt ein Verkehrskonzept zur Bewilligung einzureichen.

Der Kanton Bern steht der Durchführung von örtlichen oder regionalen motorfahrzeugfreien Tagen grundsätzlich positiv gegenüber. Soll eine solche Veranstaltung erfolgversprechend sein, ist eine detaillierte Planung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bestimmter Voraussetzungen unumgänglich.

Weitere Informationen:

Beispiel für einen motorfahrzeugfreien Tag

Bild vergrössern Beispiel für einen motorfahrzeugfreien Tag


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 35 11
Fax 031 633 35 80
Kontakt per E-Mail
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Öffnungszeiten:

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Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/strassen/strassen/signalisation_markierung/motorfahrzeugfreietage