Signalisation & Markierung auf öffentlichen Strassen
Grundsätzlich wird zwischen Strassensignalisation und -markierung sowie •Strassenreklame unterschieden. Signale dürfen keine Werbung enthalten. Zudem dürfen Reklamen nicht an Signalen oder in deren unmittelbarer Nähe aufgestellt werden.
Für die Planung und Ausführung der Strassensignalisation und -markierung auf bernischen Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt zuständig. Es führt für diese Bereiche zudem die Oberaufsicht auf allen öffentlichen Strassen, ohne die Nationalstrassen, aus. Für Signalisations- und Markierungsfragen auf den Nationalstrassen in Betrieb ist der Bundesam für Strassen (ASTRA) zuständig.
Gesamtkonzepte für
- Touristische Signalisation
- Hotelwegweisung
- Velo(wander)routen
- Motorfahrzeugfreie Tage
auf allen öffentlichen Strassen - mit Ausnahme von Nationalstrassen - müssen vom Tiefbauamt genehmigt werden.
Verkehrsmassnahmen auf Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer werden durch die zuständigen Gemeindebehörden verfügt, wobei in bestimmten Fällen (Vortrittsregelungen, Fahrverbote, Mass- und Gewichtsbeschränkungen) auch hier die Zustimmung des kantonalen Tiefbauamtes eingeholt werden muss.
Der •zuständige Ansprechpartner des Tiefbauamtes in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Klare Signalisationskonzepte fördern Übersichtlichkeit und Sicherheit
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 35 11
Fax 031 633 35 80
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