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Bewilligungen für Bauten und Anlagen in Strassennähe

Bauvorhaben entlang der Kantonsstrasse und / oder Projekte, welche Auswirkungen auf die Kantonsstrasse haben könnten, bedürfen einer Bewilligung des kantonalen Tiefbauamtes.

Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • Bauvorhaben innerhalb der gesetzlichen Abstände gegenüber Kantonsstrassen.
  • Bauvorhaben, welche die Verkehrsverhältnisse auf der Kantonsstrasse beeinflussen könnten.
  • Inanspruchnahme der Kantonsstrasse.
  • Reklamen im Kantonsstrassenbereich.

Das Tiefbauamt ist für die Überwachung und Durchsetzung dieser baupolizeilichen Vorschriften besorgt und berät in diesem Zusammenhang Baugesuchsteller sowie Gemeinden. Der zuständige Ansprechpartner des Tiefbauamtes in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.


Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie auch aus den nachstehenden Merkblättern und Arbeitshilfen:

Merkblatt Wald an Kantonsstrassen (PDF, 2.2 MB, 4 Seiten)

Hinweis

Wichtige Informationen über die Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (unter- und oberirdische Inanspruchnahme, kantonseigene Anlagen, Verkehrstechnik usw.) finden Sie imGebührentarif des Tiefbauamts für die Bereiche Strassenbaupolizei, Strassenverkehrsrecht und Wasserbaupolizei. (PDF, 246 KB, 14 Seiten)

Beispiel für ein Bauvorhaben entlang einer Kantonsstrasse

Bild vergrössern Beispiel für ein Bauvorhaben entlang einer Kantonsstrasse


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 35 11
Fax 031 633 35 80
Kontakt per E-Mail
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Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
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Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/strassen/strassen/bauen_in_strassennaehe