Bewilligungen für Bauten und Anlagen in Strassennähe
Bauvorhaben entlang der Kantonsstrasse und / oder Projekte, welche Auswirkungen auf die Kantonsstrasse haben könnten, bedürfen einer Bewilligung des kantonalen Tiefbauamtes.
Es handelt sich dabei insbesondere um:
- Bauvorhaben innerhalb der gesetzlichen Abstände gegenüber Kantonsstrassen.
- Bauvorhaben, welche die Verkehrsverhältnisse auf der Kantonsstrasse beeinflussen könnten.
- Inanspruchnahme der Kantonsstrasse.
- Reklamen im Kantonsstrassenbereich.
Wichtige Informationen über die Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (unter- und oberirdische Inanspruchnahme, kantonseigene Anlagen, Verkehrstechnik usw.) finden Sie im •Gebührentarif des Tiefbauamts für die Bereiche Strassenbaupolizei, Strassenverkehrsrecht und Wasserbaupolizei (PDF, 246 KB, 14 Seiten).
Das Tiefbauamt ist für die Überwachung und Durchsetzung dieser baupolizeilichen Vorschriften besorgt und berät in diesem Zusammenhang Baugesuchsteller sowie Gemeinden. Der zuständige •Ansprechpartner des Tiefbauamtes in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter.
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Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen entlang von Kantonsstrassen (PDF, 30 KB, 1 Seite)Merkblatt Wald an Kantonsstrassen (PDF, 2.2 MB, 4 Seiten)Arbeitshilfe zur Anwendung der eidgenössischen und kantonalen Reklamevorschriften (PDF, 67 KB, 8 Seiten)Checkliste Verkehrssicherheit bei Strassenreklamen (PDF, 249 KB, 8 Seiten)

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Beispiel für ein Bauvorhaben entlang einer Kantonsstrasse
Weitere Informationen
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
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Tel. 031 633 35 11
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