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Kostenverteilschlüssel

Der Gesamtaufwand des Kantons für den öffentlichen Verkehr wird zu zwei Dritteln vom Kanton und zu einem Drittel von den Gemeinden getragen (Gesetz über den öffentlichen Verkehr Art. 12 und Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich Art. 29).

Das Amt für öffentlichen Verkehr berechnet alle zwei Jahre den Kostenverteilschlüssel. Massgebende Grössen für die Kostenbeteiligung der einzelnen Gemeinden sind dabei:

  • das Angebot an öffentlichem Verkehr in einer Gemeinde (zu 2/3)
  • die Einwohnerzahl (zu 1/3)

Verkehrsangebot

Die Belastung nach Verkehrsangebot folgt dem Territorialprinzip. Das Vorgehen zur Erhebung des Verkehrsangebots ist in der Kostenbeitragsverordnung (KBV) festgelegt und detailliert geregelt. Es beruht auf gewichteten Haltestellenabfahrten an Werktagen. Das heisst:

Jede Abfahrt eines Verkehrsmittels an den Haltestellen auf dem Gemeindegebiet wird gezählt und mit einem vom Transportmittel abhängigen Faktor gewichtet. Versuchsbetriebe werden bei der Berechnung des Kostenverteilschlüssels nicht berücksichtigt.

Transportmittel Gewichtung
Eurocity / Intercity / Interregio 4
Regionalzug Richtung Zentrum 3
Regionalzug Richtung Land 2
Tram 1.5
Regionalbus Richtung Zentrum 1.5
Regionalbus Richtung Land 1
Stadtbus / Ortsbus 1
übrige 1

Einwohnerzahl

Allen Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Bern steht im ganzen Kanton ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr zur Verfügung und sie können dieses auch abseits ihres Wohnortes benutzen. Die Einwohnerzahl als Faktor für die Berechnung des Kostenverteilschlüssels trägt diesem Umstand Rechnung. Die Formel für die Berechnung des öV-Beitrages einer Gemeinde lautet demnach:

Formel für die Berechnung des ÖV-Gemeindebeitrags

Bild vergrössern Berechnungsformel ÖV-Beitrag einer Gemeinde

Kennzahlen mit Basis ÖV-Gemeindebeitrag 2012 (CHF 119 Mio.)

Kosten pro ÖV-Punkt 343 CHF
Kosten pro Einwohner 41 CHF
Durchschnittlicher Gemeindebeitrag pro Einwohner 122 CHF

Hinweis

Für die Budgetierung der Gemeindebeiträge stellt die Finanzdirektion den Gemeinden eine Finanzplanungshilfe zur Verfügung. Die Kennzahlen für den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (Kosten pro ÖV-Punkt und pro Einwohner) sind darin enthalten.

Finanzplanungshilfe


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/mobilitaet/mobilitaet_verkehr/oeffentlicher_verkehr/finanzierung/kostenverteilschluessel