Kostenverteilschlüssel
Der Gesamtaufwand des Kantons für den öffentlichen Verkehr wird zu zwei Dritteln vom Kanton und zu einem Drittel von den Gemeinden getragen (Gesetz über den öffentlichen Verkehr Art. 12 und Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich Art. 29).
Das Amt für öffentlichen Verkehr berechnet alle zwei Jahre den Kostenverteilschlüssel. Massgebende Grössen für die Kostenbeteiligung der einzelnen Gemeinden sind dabei:
- das Angebot an öffentlichem Verkehr in einer Gemeinde (zu 2/3)
- die Einwohnerzahl (zu 1/3)
Verkehrsangebot
Die Belastung nach Verkehrsangebot folgt dem Territorialprinzip. Das Vorgehen zur Erhebung des Verkehrsangebots ist in der Kostenbeitragsverordnung (KBV) festgelegt und detailliert geregelt. Es beruht auf gewichteten Haltestellenabfahrten an Werktagen. Das heisst:
Jede Abfahrt eines Verkehrsmittels an den Haltestellen auf dem Gemeindegebiet wird gezählt und mit einem vom Transportmittel abhängigen Faktor gewichtet. Versuchsbetriebe werden bei der Berechnung des Kostenverteilschlüssels nicht berücksichtigt.
| Transportmittel | Gewichtung |
|---|---|
| Eurocity / Intercity / Interregio | 4 |
| Regionalzug Richtung Zentrum | 3 |
| Regionalzug Richtung Land | 2 |
| Tram | 1.5 |
| Regionalbus Richtung Zentrum | 1.5 |
| Regionalbus Richtung Land | 1 |
| Stadtbus / Ortsbus | 1 |
| übrige | 1 |
Einwohnerzahl
Allen Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Bern steht im ganzen Kanton ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr zur Verfügung und sie können dieses auch abseits ihres Wohnortes benutzen. Die Einwohnerzahl als Faktor für die Berechnung des Kostenverteilschlüssels trägt diesem Umstand Rechnung. Die Formel für die Berechnung des öV-Beitrages einer Gemeinde lautet demnach:

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Berechnungsformel ÖV-Beitrag einer Gemeinde
Kennzahlen mit Basis ÖV-Gemeindebeitrag 2012 (CHF 119 Mio.)
| Kosten pro ÖV-Punkt | 343 CHF |
| Kosten pro Einwohner | 41 CHF |
| Durchschnittlicher Gemeindebeitrag pro Einwohner | 122 CHF |
Hinweis
Für die Budgetierung der Gemeindebeiträge stellt die Finanzdirektion den Gemeinden eine Finanzplanungshilfe zur Verfügung. Die Kennzahlen für den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (Kosten pro ÖV-Punkt und pro Einwohner) sind darin enthalten.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
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