Investitionsbeiträge
Mit dem Investitionsrahmenkredit legt der Grosse Rat jeweils für vier Jahre den finanziellen Rahmen der kantonalen Investitionstätigkeit fest. Mit einem zielgerichteten Einsatz der finanziellen Mittel sollen bei der Infrastruktur die Voraussetzungen für die Sicherstellung und den Ausbau des ÖV-Angebots geschaffen werden. Über die einzelnen Investitionsbeiträge entscheidet dann der Regierungsrat.
Abgeltungsberechtigte Transportunternehmungen können für technische Verbesserungen der Infrastruktur Investitionsbeiträge bei der öffentlichen Hand beantragen.
Investitionen im öffentlichen Regionalverkehr finanzieren Bund und Kantone gemeinsam. Ortsverkehrsprojekte hingegen muss der Kanton ohne Bundesbeteiligung tragen.
Für die Behandlung der Investitionshilfegesuche ist beim Kanton das Amt für öffentlichen Verkehr zuständig. Die kantonalen Investitionsrichtlinien regeln die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von ÖV-Projekten.

ÖV-Investitionsbeiträge
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Investitionsrahmenkredit 2010-2013 (PDF, 579 KB, 49 Seiten)Investitionsrichtlinien (PDF, 19 KB, 5 Seiten)
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