Werkbahnen
Betriebsinterne Seilbahnen, welche dem Personentransport dienen, unterstehen dem eidgenössischen Seilbahngesetz und benötigen eine Betriebsbewilligung. Je nach Nutzung bestehen spezielle Anforderungen an die Personensicherheit. Diese Anlagen werden durch die Kontrollstelle des IKSS inspiziert. Die Erteilung der Betriebsbewilligung erfolgt durch das Amt für öffentlichen Verkehr.

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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
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