Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Startseite


Navigation



Werkbahnen

Betriebsinterne Seilbahnen, welche dem Personentransport dienen, unterstehen dem eidgenössischen Seilbahngesetz und benötigen eine Betriebsbewilligung. Je nach Nutzung bestehen spezielle Anforderungen an die Personensicherheit. Diese Anlagen werden durch die Kontrollstelle des IKSS inspiziert. Die Erteilung der Betriebsbewilligung erfolgt durch das Amt für öffentlichen Verkehr.


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/mobilitaet/mobilitaet_verkehr/oeffentlicher_verkehr/bewilligungspraxis/seilbahnen_skilifteschraegaufzuege/werkbahnen