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Skilifte

Skilifte unterstehen der kantonalen Aufsicht. Diese Anlagen werden alle zwei Jahre durch die Prüfstelle des IKSS inspiziert.
Kleinskilift

Kleinskilift

Kleinskilifte

Kleinskilifte (Schlepplifte mit niederer Seilführung sowie Fördebänder) unterstehen ebenfalls der kantonalen Aufsicht. Diese Anlagen werden allerdings nur alle vier Jahre durch die Prüfstelle des IKSS inspiziert. Betriebsbewilligungen sind mittels Formular und den notwendigen Unterlagen beim Amt für öffentlichen Verkehr zu beantragen. Das Praxisblatt Kleinskilifte informiert über die Anforderungen sowie über die einzureichenden Grundlagen.

Baubewilligung für Kleinskilifte

Kleinskilifte dürfen in der Regel während max. 6 Monaten pro Kalenderjahr baubewilligungsfrei gestellt werden (Baubewilligungsdekret, BewD vom 22.3.1994, Stand 1.9.2009). Sind für das Einrichten eines Kleinskiliftes aber bauliche Vorkehrungen wie Fundamente erforderlich, tangiert der Kleinskilift ein Schutzgebiet oder steht er in einem Gebiet mit Naturgefahren beziehungsweise stehen andere öffentlichen Interessen entgegen (Art. 7 BewD), ist eine Baubewilligung zwingend.


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/mobilitaet/mobilitaet_verkehr/oeffentlicher_verkehr/bewilligungspraxis/seilbahnen_skilifteschraegaufzuege/skilifte