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Schrägaufzüge

Schräg geführte Aufzüge ("kleine Standseilbahn") sowie Treppenlifte zur Erschliessung von Hangsiedlungen benötigen gemäss dem Reglement IKSS eine Betriebsbewilligung. Diese Anlagen werden alle zwei Jahre durch die Kontrollstelle des IKSS inspiziert.

Treppenlifte in Gebäuden und ähnliche Kleinanlagen benötigen keine kantonale Betriebsbewilligung.


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/mobilitaet/mobilitaet_verkehr/oeffentlicher_verkehr/bewilligungspraxis/seilbahnen_skilifteschraegaufzuege/schraegaufzuege