Schrägaufzüge
Schräg geführte Aufzüge ("kleine Standseilbahn") sowie Treppenlifte zur Erschliessung von Hangsiedlungen benötigen gemäss dem Reglement IKSS eine Betriebsbewilligung. Diese Anlagen werden alle zwei Jahre durch die Kontrollstelle des IKSS inspiziert.
Treppenlifte in Gebäuden und ähnliche Kleinanlagen benötigen keine kantonale Betriebsbewilligung.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Schrägaufzug Spital Belp
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