Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Startseite


Navigation



Seilbahnen unter kantonaler Aufsicht

Das Amt für öffentlichen Verkehr ist für die Erteilung der Betriebsbewilligung bei nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen sowie bei Skiliften zuständig. Gestützt auf den Konkordatsvertrag werden auch Betriebsbewilligungen für schräg geführte Aufzüge (analog einer klassischen Standseilbahn) erteilt.

Das Erteilen der Betriebsbewilligung bedingt eine Baubewilligung, den Nachweis des Versicherungsschutzes sowie die einen positiven Inspektionsbericht der Kontrollstelle. Die Betriebsbewilligung wird jeweils für eine Jahr ausgestellt und zusammen mit den Kosten der periodischen Inspektion in Rechnung gestellt.

Die fachtechnische Prüfung der Seilbahnanlagen erfolgt durch die Kontrollstelle des IKSS im Auftrag der kantonalen Vollzugsbehörde. Ziel ist es, dass für Anlagen mit Personentransporten die erforderliche Sicherheit gewährleistet werden kann. Überprüft werden zusätzlich auch Anlagen mit ausschliesslichem Warentransporten, sofern diese über öffentliche Strasse sowie über Anlagen des öffentlichen Verkehrs geführt werden. Angewendet werden die Rechtsgrundlagen des interkantonalen Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS). Die technischen Vorschriften sind im Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen, Skilifte und Schrägaufzüge festgelegt.

Konzession

Seilbahnen mit einer Transportkapazität von mehr als 8 Personen benötigen eine Konzession des Bundes. Die Aufsicht über die "grossen" Seilbahnen obliegt dem Bundesamt für Verkehr.

Anlagen unter kantonaler Aufsicht benötigen keine Konzession.

Bundesamt für Verkehr (BAV) - Seilbahnen

Neue Anlagen

Das Bauen von Seilbahnanlagen und Skiliften sowie weiterer Anlagen des Tourismus (wie Skipisten) bedingt die Berücksichtigung der Anliegen der Raumplanung sowie des Umweltschutzes. Die Verfahren werden durch die zuständigen Stellen (Baubewilligungsbehörden) geführt und obliegen der Baugesetzgebung.

Amt für Gemeinden und Raumordnung


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/mobilitaet/mobilitaet_verkehr/oeffentlicher_verkehr/bewilligungspraxis/seilbahnen_skilifteschraegaufzuege