Seilbahnen unter kantonaler Aufsicht
Das Amt für öffentlichen Verkehr ist für die Erteilung der Betriebsbewilligung bei nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen sowie bei Skiliften zuständig. Gestützt auf den Konkordatsvertrag werden auch Betriebsbewilligungen für schräg geführte Aufzüge (analog einer klassischen Standseilbahn) erteilt.
Das Erteilen der Betriebsbewilligung bedingt eine Baubewilligung, den Nachweis des Versicherungsschutzes sowie die einen positiven Inspektionsbericht der Kontrollstelle. Die Betriebsbewilligung wird jeweils für eine Jahr ausgestellt und zusammen mit den Kosten der periodischen Inspektion in Rechnung gestellt.
Die fachtechnische Prüfung der Seilbahnanlagen erfolgt durch die Kontrollstelle des IKSS im Auftrag der kantonalen Vollzugsbehörde. Ziel ist es, dass für Anlagen mit Personentransporten die erforderliche Sicherheit gewährleistet werden kann. Überprüft werden zusätzlich auch Anlagen mit ausschliesslichem Warentransporten, sofern diese über öffentliche Strasse sowie über Anlagen des öffentlichen Verkehrs geführt werden. Angewendet werden die Rechtsgrundlagen des interkantonalen Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS). Die technischen Vorschriften sind im Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen, Skilifte und Schrägaufzüge festgelegt.
Konzession
Seilbahnen mit einer Transportkapazität von mehr als 8 Personen benötigen eine Konzession des Bundes. Die Aufsicht über die "grossen" Seilbahnen obliegt dem Bundesamt für Verkehr.
Anlagen unter kantonaler Aufsicht benötigen keine Konzession.
Neue Anlagen
Das Bauen von Seilbahnanlagen und Skiliften sowie weiterer Anlagen des Tourismus (wie Skipisten) bedingt die Berücksichtigung der Anliegen der Raumplanung sowie des Umweltschutzes. Die Verfahren werden durch die zuständigen Stellen (Baubewilligungsbehörden) geführt und obliegen der Baugesetzgebung.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
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