Personentransporte
Wer Personen regelmässig und gewerbsmässig befördert, braucht eine Konzession (Bund) oder eine kantonale Bewilligung. Für Linienverkehre ist grundsätzlich eine Konzession erforderlich.
Für bestimmte Arten von Personentransporten hat der Bund die Erteilung von Bewilligungen den Kantonen übertragen. Eine kantonale Bewilligung ist erforderlich für:
- nicht konzessionspflichtigen Linienverkehr, Bedarfsverkehr und nicht konzessionspflichtige linienverkehrsähnliche Fahrten
- Schülertransporte
- Arbeitnehmertransporte
- Fahrten, die von einem Nichttransportunternehmen, auf dessen Rechnung oder Veranlassung ausschliesslich für seine Kundschaft, Mitglieder oder Besucherinnen und Besucher durchgeführt werden.
Voraussetzungen der Erteilung einer Kantonalen Bewilligung
Eine kantonale Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn durch die Transporte keine Angebote des öffentlichen Verkehrs gefährdet werden oder keine von der öffentlichen Hand mitfinanzierten Verkehrsangebote wesentlich konkurrenziert werden. Die Interessen der Raumplanung und des Umweltschutzes müssten berücksichtigt werden. Zudem muss das Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr bieten.
Schülertransporte
Der Schülerverkehr soll so weit wie möglich mit dem allgemeinen öffentlichen Verkehr abgewickelt werden. Ist dies es trotz Anpassungen beim öffentlichen Verkehr und beim Schulbetrieb nicht möglich, können die Gemeinden bzw. Schulen, Schülertransporte durchführen lassen.
Einen Überblick über die für Schülertransporte notwendigen Vorkehrungen bietet ein Merkblatt der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu):
Hinweis
Bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern können Beiträge an die Schülertransportkosten beantragt werden:
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
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