Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Startseite


Navigation




Luftfahrthindernisse

Gebäude, Antennen, Türme, Kräne, Seilbahnen, Hochspannungsleitungen oder weitere hohe Anlagen können Hindernisse für die Luftfahrt darstellen und Auswirkungen auf die Sicherheit von Flugzeugen und Helikoptern haben. Deshalb sind solche Anlagen meldepflichtig und müssen bereits bei der Projektierung einer luftfahrt-technischen Prüfung unterzogen werden.

Luftfahrthindernisse gefährden die Flugsicherheit

Bild vergrössern Luftfahrthindernisse gefährden die Flugsicherheit

Als Luftfahrthindernis gelten Anlagen, wenn sie in überbauten Zonen eine Höhe von 60 Metern und mehr sowie ausserhalb solcher Gebiete eine Höhe von mindestens 25 Meter aufweisen. Spezifische Regelungen gelten zudem in Regionen rund um Flugplätze. Eigentümer solcher Anlagen sind verpflichtet, das Amt für öffentlichen Verkehr als kantonale Meldestelle zu informieren und mit Plänen zu dokumentieren. Die Unterlagen werden dann an das BAZL weitergeleitet, welches prüft, ob eine Anlage mit Blick auf die Sicherheit des Luftverkehrs errichtet werden darf.

Auskünfte erteilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sicherheit Infrastruktur, Flugplätze und Luftfahrthindernisse.


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/mobilitaet/mobilitaet_verkehr/oeffentlicher_verkehr/bewilligungspraxis/luftfahrthindernisse