Eisenbahnanlagen
Wer eine Eisenbahninfrastrukturanlage (normalspurige Haupt- und Nebenbahnen, Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen und Strassenbahnen) bauen und betreiben will, benötigt eine Konzession und eine Plangenehmigung nach der eidgenössischen Eisenbahngesetzgebung.
Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) wird durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) durchgeführt. Der Kanton wird in diesem Verfahren angehört.

Das Amt für öffentlichen Verkehr koordiniert das Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren innerhalb der Kantonsverwaltung. Es führt auch die öffentliche Publikation durch.
Die gesammelten Anliegen der kantonalen Fachstellen werden in einer Stellungnahme an das BAV eingereicht.
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern
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Fax 031 633 37 20
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