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Eisenbahnanlagen

Wer eine Eisenbahninfrastrukturanlage (normalspurige Haupt- und Nebenbahnen, Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen und Strassenbahnen) bauen und betreiben will, benötigt eine Konzession und eine Plangenehmigung nach der eidgenössischen Eisenbahngesetzgebung.

Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) wird durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) durchgeführt. Der Kanton wird in diesem Verfahren angehört.

Das Amt für öffentlichen Verkehr koordiniert das Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren innerhalb der Kantonsverwaltung. Es führt auch die öffentliche Publikation durch.

Die gesammelten Anliegen der kantonalen Fachstellen werden in einer Stellungnahme an das BAV eingereicht.


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/mobilitaet/mobilitaet_verkehr/oeffentlicher_verkehr/bewilligungspraxis/eisenbahnanlagen