Bewilligungsverfahren
In den Bewilligungsverfahren werden die Projekte nach den Rechtsgrundlagen und technischen Normen geprüft.
Das Amt für öffentlichen Verkehr (AöV) erfüllt Aufgaben als kantonale Koordinationsstelle bei Plangenehmigungs- und Konzessionsverfahren des öffentlichen Verkehrs. Die Verfahren werden durch die Bundesbehörden (BAV für Anlagen des öffentlichen Verkehrs und Seilbahnen, BAZL für Anlagen der Zivilluftfahrt) geführt und unter Einbezug der kantonalen Stellungnahmen entschieden. Weiter ist das AöV Fachstelle für die Belange des öffentlichen Verkehrs im Baubewilligungsverfahren.
Für nicht konzessionierten Verkehr sowie dessen Anlagen delegiert die Bundesgesetz-gebung die Bewilligungskompetenz an die Kantone. Das AöV ist dabei zuständig für die Personentransportbewilligungen sowie für die Betriebsbewilligungen bei Kleinseilbahnen, Skiliften und Schrägaufzügen. Die Bewilligungskompetenz für das Errichten dieser Anlagen richtet sich nach der Baugesetzgebung (Baubewilligungsverfahren).
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
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