Versuchsbetriebe
Die Zweckmässigkeit von neuen Angeboten kann meist nur durch Markttests ermittelt werden. Neue Linien können versuchsweise eingeführt werden, sofern sie aller Voraussicht nach mindestens die Minimalanforderungen bezüglich Auslastung und Kostendeckung erfüllen. Der Kanton beteiligt sich in der Regel mit einem Drittel an den Betriebskosten. Der Rest ist durch Erträge, Gemeinden und allfällige Dritte zu finanzieren.
Versuchsbetriebe werden normalerweise für die Dauer von drei Jahren eingerichtet. Die Kompetenz für die Bewilligung des Kantonsbeitrags liegt beim Regierungsrat. Ein Jahr vor Ablauf eines Versuchsbetriebs wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Kann die Zweckmässigkeit des Angebots bestätigt werden und werden die Zielwerte bezüglich Auslastung und Kostendeckung erreicht, so kann dem Grossen Rat die Aufnahme ins Grundangebot beantragt werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für öffentlichen Verkehr
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h